Wo hakts denn?
Beiträge von stev
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Links und rechts vorne sind 2 kleine Schrauben. Wenn die gelöst sind müssen noch auf beiden Seiten die Gummihalter runter und dann kannst du schon das ganze Ding wegheben.
Der Luftfilter oben muss glaub auch noch runter. Ist mit 6 Schrauben befestigt und lässt sich dann auch ganz einfach abheben.Wenn du das Teil genau anschaust erklärt es sich eigentlich schon von selbst wies funktioniert.
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Hab hier noch was gefunden. Dort wird gut erklärt wie sich die Sache verhält. Der Gewährleistungsausschluss fällt also auch flach, wenn der Verkäufer(wie in deinem Fall) falsche angaben macht.
§377 HGB sagt nur aus, dass man die Ware gleich untersuchen und bei Mangel SOFORT Meldung machen muss.http://www.frag-einen-anwalt.d…gewerblich)-__f26915.html
Dürfte die eigentlich einiges beantworten
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Nach dem BGB kann er sich bei dem Verkauf von Gewerbe an Gewerbe auf §444 (Haftungsausschluss) berufen und die Gewährleistung ausschließen. Das muss er aber vertraglich vereinbaren. Der Haftungsausschluss tritt allerdings nicht in kraft, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
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Ich weiss ja nicht was dein Vater unterschrieben hat oder nicht. Aber so teure und sensible Gegenstände wie ein Auto kauft man nicht einfach so ohne Vertrag - ob privat oder geschäftlich.
Passier ist passiert, der Händler kann schreiben was er will.Der Gewährleistungspflicht kann sich der Händler nicht enziehen, und wenn er noch so oft schreibt "Abweichungen sind möglich", selbst wenn er das in Rot und 40PT schreibt gilt das nicht.
Packt morgen früh eure 7 Sachen zusammen, nehmt alle Formulare mit und geht damit zum Händler.
So nicht richtig. Bei Privatverkäufen kann er sich der Gewährleistung nicht entziehen, das stimmt. Bei einem gewerblichen Verkauf ist er berechtig diese auszuschließen.
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Dröhnen eure Winterreifen auch so? Das is wirklich abartig bei mir D:
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Lass dir vorher noch von BMW die Ausstattungsliste des Wagens ausdrucken, dann kannst du alles sehen. Was verbaut wurde und welche Landesausführung er ist.
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Okay dann sieht das auch mit der Gewährleistung anders aus. Da ist der Verkäufer berechtig sie auszuschließen und du hast wirklich keine.
Aber auch wenn es nur eine Rechnung ist, hast du nicht das gekauft, was dir versprochen wurde. Das BGB regelt eigentlich auch solche Fälle. -
Kann das Navi Business beim VFL tatsächlich eine Karte darstellen? Wann kam das ?Kann man Codieren lassen.
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Ich würde ihn auch zurückgeben und wenn er sich weigert zum Anwalt. Wer weiß was da sonst noch so rauskommt. Außerdem kann ich mir gut vorstellen, dass du den Wagen dann auch zu teuer gekauft hast, wenn wirklich so viele Dinge fehlen die eigentlich angepriesen wurden.