in was für einen Genuss von welchem Vorwurf? Durch den Umstand, dass das ESP nicht eingeschaltet war, konnte er sich keinerlei Vorteile ableiten. Die Richter haben seiner ESP-Ausrede überhaupt kein Gewicht beigemessen.
Ob mit oder ohne ESP - ein Unfallfahrer, der sein Fahrzeug nicht beherrschte, trägt immer eine Mitschuld.