Beiträge von Frequenzberater

    Mir gehts nur darum, dass diese Automaten anscheinend öfter mal "unter Vorbehalt" verbuchen wenn Verdacht auf Falschgeld besteht. Will nur dass er in sonem Fall nicht darauf bestehen kann die Karre mitznehmen. Vor allem weil ich es eh fast ausnahmslos mit zwielichtigen Gestalten zu tun habe, seitdem ich versuche mein Auto zu verkaufen.

    Nachdem er den ersten Termin schon platzen lassen hat, will er den Wagen heute abholen. Hat auf meine letzte Mail am Mittwoch allerdings schon wieder nicht mehr reagiert. Würde mich wundern wenn der sich heute wirklich blicken lässt. Es ist echt zum kotzen wie es mittlerweile um die Ehrlichkeit der deutschen Bürger steht. Seit 2 Monaten versuche ich mein Auto zu verkaufen und hab es bis auf eine Ausnahme nur mit dummen,dreisten oder unehrlichen Menschen zu tun :thumbdown:


    Für den Fall das es heute doch noch klappen sollte, will ich noch folgende Sonderveinbarung in den Kaufvertrag mit aufnehmen:



    Die Bezahlung erfolgt in Bar. Der Kaufbetrag wird bei der Sparkasse eingezahlt. Sofern der Kauf an einem Samstag stattfindet, wird der SB-Automat der Sparkasse zur Einzahlung verwendet. Sobald alle Banknoten akzeptiert und auf dem Konto des Verkäufers verbucht wurden, ist der Kauf abgeschlossen.


    Ist das eindeutig und rechtlich einwandfrei formuliert?

    Ich würds auch gern unter der Woche machen. Geht aber leider nicht.


    Email kam direkt von Provider zu Provider also ohne Autoscout dazwischen.


    Aber eigentlich ist es doch klar definiert um welchen BMW 325 EZ 2005 es sich handelt, da ich ja auch nur diesen einen zu verkaufen habe.

    Wegen potentiellem Falschgeld meinst du? Ich werde mit Ihm zum SB Einzahlautomaten gehen, der prüft vorher auch auf Falschgeld. Werde in dem Vertrag eine Klausel unterbringen dass der Wagen nur mitgenommen werden kann wenn der Automat das Geld anstandslos akzeptiert hat (Wenn Verdacht auf Falschgeld besteht, steht das ja auf dem Beleg). Werde ihn auch bitten frische, saubere Scheine direkt von der Bank mitzubringen, sodass man Schmutz und Knicke als Fehlerquelle ausschließen kann.

    Ich habe ihm schon darauf geantwortet, den erhalt der Kaufbestätigung bestätigt, dem Handel zugestimmt und ihm eine Resevierung des Fahrzeugs bis zum Abholtermin zugesagt. Er kommt jetzt am Samstag und will den Wagen gegen Barzahlung direkt mitnehmen. Vor Ort wird dann natürlich ganz standesgemäß der ADAC Kaufvertrag unterschrieben. MIch interessiert, wie gesagt nur, in wie weit er sich mit dieser Mail schon an den Kauf gebunden hat.

    Kurze Frage zu einem juristischen Thema, ich hoffe ich bin hier richtig:


    Ich möchte mein Auto verkaufen und habe von einem potentiellen Käufer folgende Email bekommen:


    [Name und Anschrift entfernt]
    kaufbestätigung 23.10.2012


    Hiermit kaufe ich das Fahrzeug BMW 325 EZ 2005 zum Preis von [Betrag entfernt]€ in BAR bitte um rückbestätigung mit vollem namen+anschrift

    Hat er sich damit an einen Kauf gebunden? Könnte ich Ihn im Falle eines Nichtverkaufs damit juristisch belangen? Oder hat ein digitales Dokument gar keinen juristischen Wert?