Der Lader ist aber kein Verschleissteil
Insofern muss zwingend ein Schaden vorliegen, der eben nicht dem normalen Verschleiss unterliegt (Gegenbeispiel: Kupplung geht bei 200tkm kaputt. Kupplung = Verschleissteil, keine Garantie oder Gewährleistung wird das übernehmen).
WANN der Schaden eingetreten ist, ob vor oder nach dem Kauf, genau das ist ja die Beweislast, die in den ersten 6 Monaten beim Händler liegt. Die Aussage "Beim Kauf war ja noch alles in Ordnung!" mag für uns Laien erstmal schlüssig klingen, vor Gericht ist sowas aber uninteressant, da geht es um die harten Fakten, und die kann eben, wenn überhaupt, nur ein Gutachter ermitteln. Wieviel Sinn es macht das ganze im Extremfall mit Gutachtern vor Gericht auszufechten bei einem Streitwert, der vermutlich bei nichtmal 500 Euro liegen dürfte, sei mal dahingestellt.
Meistens gehen Lader oder das Umfeld der Lader nicht schlagartig kaputt (und wenn, dann meistens durch äußerliche Einwirkung, z.B. Fremdkörper angesaugt bei ausgebautem Luftfilter), sondern werden über die Zeit "schlechter", z.B. durch Kurzstrecke, falscher Behandlung (kalt angasen!) oder falsches Öl. D.h. der Schaden ist, sofern der Fragesteller nicht selber diese Dinge falsch gemacht hat, ziemlich sicher schon vor 10tkm vorhanden gewesen, hatte aber noch keine Auswirkungen auf Laufverhalten des Laders bzw. Freigängigkeit der VTG-Mechanik.
Ich würde den Händler mal ganz doof fragen wann er das Auto denn haben möchte um es den Gutachter vorzustellen, der die Beweisführung für ihn durchführt. Mal sehen wie er reagiert 
SR