Beiträge von TK334

    Auf dem Navidisplay, tauchten plötzlich Fehlemeldunfgen auf.


    Geschwindigkeitsregelung ausgefallen
    DSC ausgefallen! Gemäßigt fahren.
    DBC ausgefallen! Gemäßigt fahren.
    Reifenpannenanzeige ausgefalen
    Kraftsoffpumpe gestört.

    Bei der Vielzahl der zeitgleich auftretenden und mehrere Regelsysteme betreffenden Fehlermeldungen hab ich weiterhin den Ausfall eines Steuergerätes in Verdacht.

    Brauchst jetzt nicht mehr kontrollieren, da die Kraftstoffpumpe ja anläuft. Jetzt bleibt eigentlich nur noch eins- ab zur Werkstatt, Kraftstoffdruck und Steuergerät prüfen... Da kann dir hier nicht per Ferndiagnose weiter geholfen werden, ohne im Kaffeesatz zu stochern.

    Der Anlasser dreht mit konstanter Geschwindigkeit, er dreht nicht von vornerein langsam. Die Verbraucher bleiben alle an, Radio an, Navi an, Beleuchtenung der Instrumente bleibt an.

    Dann kannst du die Batterie als Fehlerquelle eigentlich schon mal ausschließen. Mach mal folgendes, wenns geht, mit zwei Personen: Zündung auslassen, paar Minuten Ruhe. Dann stellt sich einer hinten ans Hinterrad und lauscht Richtung Tank, die zweite Person schaltet die Zündung ein, startet aber nicht den Motor. Hinten am Tank müßtest du dann ein Surren hören, das ist die Kraftstoffpumpe, die Druck aufbaut. Wenn das nicht zu hören ist, läuft sie nicht an. Dann Sicherung und Relais prüfen.

    Dreht der Anlasser mit normaler Geschwindigkeit oder wird er langsamer bzw. dreht von vornherein langsam? Gehen während des Startvorganges alle anderen elektrischen Verbraucher im Auto in die Knie oder eventuell ganz aus (Kombianzeige)?

    Bei einem nicht verursachten Schaden, der nicht über die eigene Versicherung (also kein Kaskoschaden) reguliert wird, hat man das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Bei Kaskoschäden gibt es das nicht- hier wird der Gutachter ebenfalls durch die eigene Versicherung vorgegeben.


    Wenn er anderer meinung ist halt ein gegen Gutachten erstellen lassen , muss ja eh die Versicherung bezahlen und dann gucken was die Versicherung sagt.

    Nein, muß sie nicht, wenn man sich vorher mit der Beauftragung des Gutachters durch das "gegnerische" Versicherungsunternehmen einverstanden erklärt hat. Den 2. (eigenen) Gutachter darf man dann zunächst mal schön aus der eigenen Tasche zahlen (Stichwort: Pflicht des Versicherungsnehmers, Kosten gering zu halten). Zunächst mal heisst, dass die Kosten für den Gutachter nur später auf dem Streitweg vor Gericht geltend gemacht werden könnten.


    Richtige Reihenfolge wäre- eigenen Gutachter beauftragen, Gutachten einreichen. Wenns der Versicherung nicht passt, wird sie einen eigenen Gutachter rausschicken, das ist ebenfalls ihr Recht, aber hier muss das Unternehmen dann erstmal den Aufwand tragen.


    Lass einfach mal den Gutachter des Versicherers kommen. Wirst sehen was er draus macht. Bist du nicht damit einverstanden kannst das immer noch klären und eventuell nen eigenen beauftragen.

    Siehe oben. Zusätzlich läuft man hier die Gefahr, daß der Gutachter einfach die Kosten einer Nicht-Vertragswerkstatt als Grundlage nimmt und man anschließend, wenn der Wagen beim :D repariert wird, mit den tatsächlichen Reparaturkosten hinten und vorne nicht hinkommt.


    Warum gibt man jemandem, der danach fragt und offensichtlich damit wenig Erfahrung hat, solche Tipps?