Hört auf zu trollen.
Der Geschädigte soll eine Frist einreichen zur Nachbesserung. Denn wenn Wagner LLK bestellt, muss Wagner LLK verbaut sein.
Wird die Frist nicht eingehalten, kann auf rechtlichem Weg weiter verfahren werden.
Das hätte ich von Anfang an gemacht. Das was auf der Rechnung steht und bestellt worden ist muss eingebaut sein. Basta