Der Versicherung gehört das Auto nie!
Hatte vor kurzem einen Unfall und bin mit meinem neuen Auto dann zu euch gestoßen! 
Es wird der Wiederbeschaffungswert geschätzt! (Also der Wert wieviel das Auto vor dem Unfall wert war) Nehmen wir als Beispiel 15.000 €
Dann sucht der Gutachter einen Käufer für das Auto der einen Wert angibt und sich damit zu 14 Tagen kauf verpflichtet! Als Beispiel 3.000 €
Jetzt wird die Differenz berechnet also man bekommt von der Versicherung 12.000 €!
Das Auto gehört dann immernoch dem Besitzer! Dieser kann es jetzt an den vom Gutachter gefundenen Käufer verkaufen! Oder er behält es selbst und repariert es!
Ich hoffe man konnte es so verstehen! 
Gruß Philipp