dank den abzokcermethoden von carglass droht bald das hier
http://wirtschaft.t-online.de/…-sparen/id_57873272/index
und ich kann es verstehen.
carglass is das letzte!!! ![]()
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dank den abzokcermethoden von carglass droht bald das hier
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und ich kann es verstehen.
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grad eben kam Post.
von ARCS
die haben meinen defekten brenner ausgetauscht..
und das obwohl die noch meinten sie hätte keine mehr weil die bullen alles beschlagnahmt haben.
naja mir solls recht sein. werden die dinger eben doch wieder eingebaut nächste woche..
Update 02.08.2012
ARCS LED Brenner ausgebaut, Osram Nightbreaker ins Fernlicht eingesetzt
da sich ja ein Brenner verabschiedet hat musste ich also beide Brenner ausbauen und wieder die Halogengrütze einbauen. ![]()
Bei der gelegenheit die normalen Fernlichtbirnen gegen Osram Nightbreaker ersetzt.
Die Brenner werden an ARCS zurückgeschickt und ich bekomm mein Geld zurück, da ARCS ja keine Brenner mehr verkaufen darf nach der Bullen-Razia vor 14 Tagen.
good to know
und die gutachter kosten trägt die versichrung des unfallverursachers!
vergessen zu sagen!
ZitatAlles anzeigenDie freie Wahl des Gutachters bei einem unverschuldeten KFZ-Unfall
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen unverschuldeten Unfall hatten, dann ist die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zum finanziellen Ausgleich von Personenschäden, Sachschäden und Schädigungen des Vermögens verpflichtet.
Laut BGB haben Sie als Geschädigter nach einem Kfz-Unfall das Recht auf Erstattung sämtlicher Kosten, die zur Wiederherstellung des Vorschadenszustandes erforderlich sind. Hierzu gehören auch die Kosten der Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen/ KFZ-Gutachters.
Um Ihren Schadensersatzanspruch geltend machen zu können, müssen Sie die Schadenshöhe zunächst nachweisen. Zum Nachweis haben Sie grundsätzlich das Recht, selbst zu bestimmen, wer den Schaden ermittel, das heißt : Sie haben ohne Vorbehalt das Recht, einen eigenen KFZ-Sachverständigen / KFZ-Gutachter zu bestimmen, der Ihren Schadensersatzanspruch ermittelt.
Das gilt auch dann, wenn die Versicherung die Schadensabwicklung in eigener Regie durchzuführen versucht, indem sie einen eigenen KFZ-Gutachter / KFZ-Sachverständigen zur Begutachtung Ihres Fahrzeuges schickt. Sie müssen das durch die Versicherung beauftragte Gutachten nicht akzeptieren.
Die Kosten für das Kfz-Gutachten des von Ihnen beauftragten KFZ-Gutachters / KFZ-Sachverständigen muss die Versicherung des Unfallverursachers (Schädigers) grundsätzlich übernehmen.