tag,
sobald an die "tragende struktur" hand angelegt wird (egal ob richten oder sogar trennen und einschweißen ) hast du definitiv einen unfallwagen. zum glück ist nicht deine werkstatt maßgebend in diesem urteil sondern der gutachter und der wird das sicher so beurteilen. sonst wird dein anwalt entsprechende definitionen kennen. ich glaube nicht das dass in A anders ist und drücke dir dafür die daumen.
das ist echt krass und tut mir leid für dich und deinen dicken.
p.s.: ein parkrempler macht ein fahrzeug definitiv nicht zum unfallfahrzeug im wirtschaft. sinne. nur weil die definition eines unfalls als unvorhergesehenes ereignis darauf passt.
!!! EDIT: hast du einen eigenen gutachter bestellt? von der gegnerischen vers. wird kaum in deinem sinne handeln. in DE darfst du den ablehnen und auf einen unabhängigen bestehen. die kosten dafür trägt ebenfalls die ggVers.
gruß