Zitathab ich auch gesehen, würde sagen, das is unter ´nem anderen Aspekt zu sehen, nich vergleichbar,
da es dort um die Behandlung von matten, verwitterten Abschlussscheiben ging und die "Innereien" davon unberührt blieben.
also zu viel rein interpretiert, zu viel Wunschdenken, keinerlei "Rechtsanspruch"
Ja dann ist es tatsächlich was ganz anderes. Die BE kann dann gar nicht erlöschen, da Voraussetzung wäre, das willentlich eine Veränderung durchgeführt wird und darunter fällt nie das beheben von Mängeln. ..