Nein, Versicherung muss zahlen. Die Betriebserlaubnis erlischt grundsätzlich schon, aber... Was soll passieren ? Das ist eine Ordungswidrigkeit, von glaub ich 50 Euro. Weiterfahrt untersagt. Aber wie soll es festgestellt werden ?
Der Tüv darf das nicht ahnden ! Also muss du nur zurückbauen. Darüber hinaus ist es zweifelhaft, dass sich die Abgaswerte verschlechtern, damit die BE erlischt. Ist doch ein original Auspuff.
Erlöschen BE
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden.
In meinen Augen strittig das Ganze. Wenn man einfach nur ein "Ofenrohr" o.ä. anbringt, dann braucht man sich nicht wundern. Hier handelt es sich aber um ein Original.