Aber warum sollte BMW wenn Teile, die dem Kunden eh schon gehören und auch beim Kunden verbleiben, eine Rechtspflicht eingehen??
Geh jetzt mal nicht von deinem LLK aus, sondern sagen wir von einem Fahrwerk. Du wilslt was weiß ich nen Performacne Fahrwerk einbauen lassen, das alte -weils nur 5.000km runter hat- willste mit nehmen.
Dann verkaufst das weiter, der jenige bauts ein und baut nen schweren Unfall, weil z.b. eine Feder gebrochen war. Nun heißts: "Wo ist das Fahrwerk denn her". Du sagst "Hab ich von BMW bekommen, die habens bei mir ausgebaut". Nun geht man davon aus, dass BMW hätte erkennen müssen, dass die Feder gebrochen war und hätte dich drauf hinweisen müssen, dass ein Einbau lebensgefährlich wäre, zwecks gebrochener Feder. Haben sie das nicht getan, besteht hier eine Mitschuld an dem ganzen Drama. Und um dem aus dem Weg zugehen, wird nix dem Kunden mitgegeben. (Es wird halt davon ausgegangen, dass eine Fachwerkstatt solch eine Mangel hätte erkennen müssen und den Kunden darauf hinweisen müssen.)
(Wie gesagt bei nem LLK kann sicher einer Ausnahme gemacht werden. Imho steht das auch irgendwo, dass Altteile zur fahcgerechten Entsorgung ins Eigentum der Werkstatt über gehen, irgendwie so. Muss man sich ma die AGB durchlesen. Wie gesagt ist nicht mein Fachgebiet )
Aber freundlich fragen geht natürlich immer und ich sehe bei deinen Teilen auch kein Risiko.