Der Punkt ist ja der: Der Wagen ist EZ irgendwas um Herbst 2015. Verpflichtend ist die Pannenanzeige für neu-typisierte Fahrzeuge ab Nov. 2012, aber auf jeden Fall ab EZ Nov. 2014. Sprich, das Fahrzeug fällt auf jeden Fall unter die RDKS-Pflicht. Ob jetzt aber dieser Regelung ein indirektes System wie etwa die RPA in "unserem" 3er der Regelung genügt oder ob es eben das direkte System mit den Sensoren sein muss, kann ich nicht herauslesen.
Es ist ja im Moment noch nicht aktuell, aber evtl. für Zukunft interessant.