Das Fahrwerk wird im Fahrzeugbrief und dann im Fahrzeugschein eingetragen.
Die Zeiten sind lange vorbei, im Brief wird nix mehr eingetragen! .... den hat doch eh so gut wie keiner mehr daheim.
Solange es eine einfache Abnahme mit Gutachten ist, stellt der TÜV nur ein Beiblatt aus was mit dem KFZ-Schein mitgeführt werden muss.
Erst wenn es zu einer Einzelabnahme kommt muss es im KFZ-Schein eingetragen werden, heißt man bekommt Unterlagen von der Abnahme mit zur Zulassungsstelle und diese stellt einen komp. neuen KFZ-Schein aus.