Ich würde zumindest mir mal anhören was ein Anwalt dazu sagt. Vielleicht kannst Du den Kaufvertrag noch wandeln? Aber denke mal das ist schon zu lange her. Weiss nicht inwieweit ein Gutachter feststellen kann ob der Mangel vorher schon da war und das ein Folgeschaden wäre. Musst aber vermutlich den dann auch erstmal bezahlen, es sei denn Du gehst über einen Anwalt und hast eine Rechtschutzversicherung.
BMW wird schon wissen warum die das Ding an einen Fähnchenhändler vertickt haben... sonst ist der Post mit dem anzünden gar nicht mal zu abwegig...lass ihn nur schön ausbrennen.
Sry, aber zum Anwalt würd ich auf jeden Fall mal. Der kennt sich in rechtlichen Geschichte sicher besser aus.