Beiträge von 325i E90


    Du hast Gebrauchtwagen-Garantie? Oder meintest Du die Gewährleistung? In letzterem Falle hat der Freundliche recht...im ersten Fall nicht. Schau mal, wenn es sich wirklich um eine Garantie handelt in die Bedingungen, da sollten alle Info´s drin stehen.
    Meine Europlus hat mir damals u.a. meine Seitenblinker(undicht) inklusive Enbau ersetzt. Okay kostet jetzt nicht die Welt, wurde aber mit übernommen.

    Also mein kollege faehrt auch einen e39 als 528i und ich merke auch rinen kleinen unterschied. Wenn man es in zahlen ausdrücken müsste wurde ich auf etwa15 ps unterschied betiteln...


    Welche Anlage? Sequenziell? Ältere Venturi-Anlage vlt ? Hat er mal eine vernünftige Vermessungsfahrt machen lassen? Vlt die Filter zu ?


    Bei mir ist wirklich kein Leistungsverlust spürbar, egal bei welchem Wetter, ob in der Beschleunigung oder Endgeschwindigkeit...Alles ganz normal bis jetzt.


    Kollege fährt in einem C5 eine LandiRenzo - Anlage, soweit ist er zufrieden, aber er hatte einen leichten Leistungverlust in Höhenlagen, wenn er zum Beispiel mit Wohnwagen in Österreich unterwegs ist.

    Hast du eigentlich einen Leistungsunterschied gemerkt?


    Ich fahre (noch) nen E39 mit 170PS auf Gas und ich hab das Gefühl, auf Benzin geht er etwas besser.


    Nein, absolut kein spürbarer Leistungsverlust. Den gibt es bei den modernen Teil-/Vollsequenziellenanlagen auch nicht mehr. Der liegt vlt bei 2% wenn überhaupt. Die merkst in einem 25i oder gar 30i eher nicht. Wenn hier spürbarer Leistungsverlust auftritt, stimmt die Einstellung nicht, was bei manchen "No Name" - Marken wohl schwieriger ist, abgesehen vom anscheinend vorhandenen Qualitätsunterschied.
    Hängt, wie so oft gesagt, sehr stark vom Umrüster ab.


    Bei den älteren Venturi-Anlagen allerdings gab es Leistungsverluste bis 20%, die wurden aber, soweit ich weiss, nur in Fahrzeugen mit Abgasnorm Euro 2 und teilweise bis Euro 3 verbaut.

    Also ich würde mein Fahrzeug ausnahmslos nur abgemeldet verkaufen. Im Zweifelsfall fällt alles auf den halter zurück und der bist Du, solange er auf Deinen Namen angemeldet ist. Einzige Möglichkeit, von der ich aber nicht weiss, ob das 100%ig funktioniert wäre vielleicht wenn Datum und vorallem Uhrzeit der Übergabe im Kaufvertrag drin stehen.


    Hab vor Jahren mein Fahrzeug angemeldet übergeben...da kam Wochen später eine Knolle wegen falschparken. Waren zum Glück nur 10 DM damals noch, aber hätte auch schlimmer sein können. Naja im Zweifel haftet eben der Halter. Seitdem gebe ich grundsätzlich kein angemeldetes Fahrzeug mehr ab.


    Kannst Du das nicht noch kurzfristig mit dem Käufer klären, dass er Hänger oder Ü-Kennz. mitbringt ?