Beiträge von weeedmaan

    Bei Premium Selection Fahrzeugen ist normalerweise ein Zertifikat dabei (so war es zumindest bei mir).
    Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung beträgt bei Gebrauchtwagen (meines Wissens) aber nur 1 Jahr und nach 6 Monaten findet die Beweislastumkehr statt. Bedeutet, dass man nach 6 Monaten dem Händler beweisen muss, dass der Fehler bei Auslieferung des Fahrzeugs schon vorhanden war.

    Ich hab kein Ersatztrad dabei und brauch somit auch unterwegs keinen Wagenheber. Ich hab auch keine RunFlat Bereifung.
    Ich hab meinen Führerschein seit ca. 7 Jahren(und fahre seit dem täglich mit dem Auto) und hatte noch nie nen defekten Reifen.
    Und wenn ich mal einen kaputten Reifen haben sollte wird ein der Abschleppdiesnt gerufen, dafür hab ich ja den Schutzbrief bei der KFZ Versicherung dabei. :thumbsup:


    Ich brauch den Wagenheber nur um im Herbst bzw. Frühjahr die Räder zu wechseln.

    Da es von den Maßen her keine originalen BMW (e9x) Felgen zu sein scheinen musst du zum TÜV um sie abnehmen zu lassen. Es könnte aber bei den Dimensionen auch sein das es eine ABE dazu gibt, dann müssten sie nicht eingetragen werden (vorausgesetzt du hast keine Änderungen am Fahrwerk vorgenommen (Tieferlegung etc.))


    DIr ist aber auch bewusst, das die Batterien wenn sie 1-2 Jahre rumliegen nicht mehr wirklich die volle Leistung haben oder vielleicht schon ganz leer sind. Gerade Knopfzellen sind da sehr empfindlich. ;)
    Wobei dann hast du halt nur eine für 1,49€ gehabt ist immer noch günstig. :D