Wie approximate schon schrieb bezieht sich die Gewährleistung auf das Objekt/Bauteil bzw. die Reparatur, nicht auf den Eigentümer. Allerdings gibt es da ja noch die Frage wieviele Monate Gewährleistung auf den überholten Lader (ist ja kein Neuteil!) gegeben wurde bzw. rechtlich gegeben werden muss und wie es mit eventueller Beweislastumkehr aussieht.
Das alles müsste aber in den AGBs stehen die mit der Rechnung von der Werkstatt ausgegeben wurden, i.d.R. auf der Rückseite der Rechnung etwas schwächer gedruckt. Hier mal ein Beispiel von einer Firma die Überholte Lader anbietet bzw. deren Reparatur:
Also AGBs lesen und dann mal mit denen telefonieren. Aber ich vermute mal so knapp vor Auslaufen der Gewährleistung könnte das alles bissl knapp werden und wenn echt ne Beweislastumkehr greift wirds nochmal schwieriger. Ich bin gerade nicht 100%ig sicher das die Umkehr auch bei Ersatzteilen gilt.