Beiträge von Grüner Dämon

    Für den letzten, also den hier:



    Dazu dann noch Doppelspeiche 195 in 18" mit Winterreifen.

    Ich kann ihn leider erst Mitte Januar holen, weil die Winterreifen erst Anfang Januar kommen und eine Felge erst noch instandgesetzt werden muss. :(


    Werd ihn mir aber vermutlich morgen schon angucken, damit mein Widerrufsrecht nicht verfällt...

    Nee, man kann auch nur entweder die eine oder die andere Ausstattung (mit oder ohne abblendende Außenspiegel) nehmen, nur die Außenspiegel separat gibt es nicht.
    Aber passt scho, man kann nicht alles haben. :D

    Ja, ich leiste jetzt eine geringere Anzahlung, hab dafür eine höhere Schlussrate, und schieße dann in einem halben Jahr (vorher erlaubt es die BMW Bank nicht) noch mal Geld nach und hab dann die "eigentlich" Schlussrate.
    Ok, dann klär ich mal, wo ich ihn danach versichere, und frage dann bei der Versicherung nach...


    Ja, klar, wenn ich das Auto abgeholt hab, ist mit Widerrufsrecht nix mehr, das ist auch völlig in Ordnung.
    Mir geht's einfach darum, dass der Verkäufer gesagt hat, der Wagen steht neuwertig da.
    Wenn ich dann hinkomme und er doch stark abgenutzt sein sollte o.ä. (14 TKM runter, neulich einen Mietwagen mit 20 TKM war, der wie Sau aussah), will ich halt sagen können: "Sorry, so was hab ich nicht gekauft."


    Gehe nicht davon aus, dass das passiert (ist ein großer BMW-Händler), aber man weiß ja nie...

    So, BMW Bank hat alles abgenickt, werd nachher meinen E93 kaufen. 8) :thumbsup:


    Nun ist die Frage, wie ich das mit dem Auto mache:


    Habe aktuell einen E46, der auf meinen Vater läuft.
    Der soll verkauft werden (bzw. abgemeldet und im Frühjahr verkauft).
    Das Kennzeichen will ich behalten (also, neues Schild, aber halt dieselbe Nummer) und den SF-Rabatt will ich natürlich auch auf mich übertragen.


    Dann der neue E93.
    Steht am anderen Ende von Deutschland, ich habe das Auto noch nicht gesehen und also blind gekauft.
    Ich gehe davon aus, dass alles in Ordnung ist, aber für den Fall der Fälle habe ich ja 2 Wochen Widerrufsrecht oder so.


    Nun muss der E46 aber noch mal zu BMW wegen 2-3 kleineren Dingen, das wird wohl frühestens was zwischen den Jahren.
    Ich muss ihn also noch mal bewegen und kann ihn nicht schon jetzt in die Tiefgarage stellen.


    Ich könnte sagen, gut, dann mache ich das alles in Ruhe und hole den E93 Anfang Januar.
    Ist aber auch blöd, denn dann ist mein Widerrufsrecht abgelaufen.


    Kurzzeitkennzeichen für den E93 holen?
    Aber die kann man dann vermutlich nicht mehr auf die Versicherung anrechnen lassen, wenn ich den E46 erst Anfang Januar abmelde, oder?


    Oder gleich abmelden und ggf. Kurzzeitkennzeichen für den E46 holen, um ihn zu BMW zu bringen?
    Nee, das ist ja dämlich...


    Andere Ideen? :D