Würde dir auch gerne was dazu schreiben.
Wie schon gesagt worden ist, Recht haben und bekommen sind zwei paar Schuhe.
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, wirst du nicht viel verlieren außer der Selbstbeteiligung wenn überhaupt.
Sollte diese nicht vorhanden sein musst du in vorleistung gehen und sämtliche Gutachten bezahlen.
Diese Gutachten werden keinesfalls günstig sein. Zumal diese auch dann nicht unbedingt vor Gericht anerkannt werden.
In diesem Fall solltst du dir gedanken machen und alles zusammenzählen bezogen auf die Kosten welche anfallen wenn du die Gerichtsverhandelung verlieren solltest.
Da können locker mal kurz geschwind kosten in Höhe von mehreren tausend Euro entstehen (locker 4-5tsd.).
Und genau das sollte dir bewusst sein sprich ob es nicht doch preiswerter wäre den Fehler selber zu beheben.
Gute Karten um den Wagen an den Verkäufer wieder abzudrücken hast du nur wenn nachweisen kannst das es sich um einen Unfallwagen handelt (sofern als Unfallfrei verkauft) oder der Tachostand manipuliert wurde.
Ansonsten bekommst wenn überhaupt anteilig deine Reparaturkosten erstattet.
Wo ebenfalls die Überlegung gemacht werden sollte ob es sinnvoll ist 2-3tsd. Euro in Gutachter und Gerichtskosten zu investieren wenn die Reparatur am Ende in einer guten freien Werkstatt für 1000 Euro gemacht werden kann.
Schlimmstenfalls bist 5tsd. Euro los und hast immernoch den Wagen mit dem Schaden auf dem Hof stehen.