Das kann doch nicht dein ernst sein das du du denkst ein Unfallwagen der repariert wurde ist kein Unfallwagen mehr
Da gibt es sogar eine fast eindeutige Rechtssprechnung:
- Nach grober Definition ist ein Unfallfahrzeug jeder Wagen, der mindestens einmal durch äußere Einwirkung beschädigt worden ist, unabhängig davon, wie groß der Schaden ausfällt. Solche Fahrzeuge werden auch als „nicht unfallfrei“ bezeichnet.
- In der Praxis jedoch wird eine genauere Definition für einen Unfallwagen verwendet, nach der es sich nur dann um ein Unfallfahrzeug handelt, wenn der erlittene Schaden über ein bestimmtes Maß hinausgeht. Dabei ist es möglich, dass ein Fahrzeug bei kleinen Schäden zwar nicht unfallfrei ist, jedoch noch nicht als Unfallwagen gilt.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/wann-ist-auto-unfallwagen/
Man beachte die Urteile