Nach absprache mit der versicherung? Wozu? Du kriegst deine kohle laut gutachten und dann lass es machen wo du willst. Die versicherung hat da mal null und nix zu melden
Die gegnerische Versicherung erteilt aufgrund des eingereichten Gutachtens eine Reparaturfreigabe. Ohne eine solche Reparaturfreigabe kann es zu Verzögerungen bei der Regulierung kommen, insbesondere wenn Du Dein Fahrzeug nach erfolgter Reparatur abholst und die Versicherung eine solche Freigabe noch nicht erteilt hat. Dann besteht die Möglichkeit, dass Du zunächst einmal in Vorzahlung trittst.
Dein Weg sollte also so aussehen,
1.) Anwalt einschalten
2.) Sachverständigen Deiner (!) Wahl aufsuchen
3.) Gutachten über den Anwalt an die Versicherung senden
4.) Reparaturfreigabe abwarten (klärt der Anwalt u.U. kurzfristig)
5.) reparieren lassen[/quote]
Genau so hatte ich es auch vor soll alles über den Anwalt gehen
Ich werde euch informieren was alles raus kommt und wie hoch der Schaden ist, soweit natürlich Interesse besteht