Alles anzeigenZu Frage 1:
Wofür ein Gutachten ?
Das Ding ist Eintragungsfrei für N53 !
Auszug von BMW Gutachten --> Die BMW Performance Schalldämpfer-Systeme besitzen eine europäische
Zulassung als eigenständige technische Einheit nach EWG/70/157. Eine
separate Eintragung (TÜV o.ä.) oder eine Änderung der Fahrzeugpapiere
ist nicht notwendig! Die Zulassungsnummer (e4*xxx ) ist auf dem
Endschalldämpfer aufgebracht. Mit dieser Nummer können Behörden wie
Polizei o.ä. die Zulassungsdokumente einsehen
Bitte beacthen dass der TE aus Österreich kommt. Das mag für Deutschland stimmen, aber nicht in Österreich.
siehe zB
TÜV Austria
ZitatEndschalldämpfer, die ein E-Prüfzeichen aufweisen und über ein Gutachten mit Verwendungsbereich (Fahrzeug- und Motortype, Hubraum, Leistung) verfügen, sind eintragungsfrei! Das jeweilige Gutachten muss allerdings im Fahrzeug mitgeführt werden
steht genauso sinngemäß auf vielen anderen Seiten
Salzburger Landesregierung
www.lexandtax.at
ÖAMTC