Beiträge von ReicherlH

    Ein Widerspruch ist immer möglich.
    Nummer 1 :
    Innerhalb von 3 tagen zurückschreiben (sofort)
    Nummer 2:
    Im Schreiben als erstes angeben: Ich beziehe mich auf §1 des BGB (ich bin keine juristische person)
    Nummer 3:
    angeben: Hiermit lehne ich ihr angebot ab
    Nummer 4!!!!!:
    niemals eine kennziffer angeben, die auf dem bescheid steht, weil man sonst mit dem "angebot" einverstanden ist


    Nur Name und anschrift angeben

    Ich musste auch vermehrt feststellen, dass es bei geschwindigkeiten über 200 km/h zu Windgeräuschen kam, so als wenn die türen nicht richtig zu waren. habe mal in einer werkstatt nachgefragt und die sagten, dass sei ganz normal bei den geschwindigkeiten. auch kam es vor, dass die türen ein wenig geklappert haben. ich denke das ist so einer der gravierensten schwachstellen. sonst ist bei meinem bmw alles in ordnung... noch :P
    LG :thumbup: