na dann, abwarten und nicht selbst irre machen...
rechtsschutz hast doch bestimmt?
Rechtsschutz hab ich jab.
Immerhin hast Du Deinen Kumpel als Zeugen. Du solltest das einem Anwalt übergeben, die Sachlage scheint mir hier nicht ganz einfach.
Das sind übrigens genau solche Situationen, weswegen ich eine Dashcam im Auto hab - mag das noch so umstritten sein...
Obwohls eigentlich nicht mal erlaub ist oder?
Aber ob sie was geholfen hätte? bezweifel ich da du sie ja im normal so befestigt hast, dass sie nach vorne filmt.
Alles anzeigenWirst dich dann sicher demnächst nochmal schriftlich äußern dürfen, wichtig is da, das du auch angibst, dass du bereist vollständig auf die Fahrbahn aufgefahren bist und ganz normal beschleunigt hast. Den rückwärtigen Verkehr genauestens beobachtet hast, is ebenfalls wichtig..
Dann wäre es so wie du es es hier beschrieben hättest, für den Opa eine "unklare Verkehrslage" und er hätte nicht überholen dürfen. Das wäre für den Herrn eine Owi, mit Schädigung an einem fahrenden Fahrzeug (saftiges Bußgeld und Punkte inkl.)
Aber wie bereits geschrieben, die endgültige Schuldsprechung, in diesem Fall, obliegt eigentlich nicht der Polizei..
Wenn du ne gescheite Rechtsschutz hast dann wird die das sicher Regeln..
Gesendet von meinem Nokia 3310
Klar schriftlich äussern werd ich mich schonmal bei der Versicherung müssen.
Danke, super Tipp. Das ich vollständig auf der Fahrbahn war hätte ich jetzt vermutlich nicht erwähnt.
Also erstmal abwarten was dann bei der Versicherung rauskommt und dann weiterschauen?