Also ich lese in meinem ETK bei der Handbremse, Haltering 185mm. Das müsste ja die große sein.
In diesem Gutachten meines Vorposters stehen auf Seite 15 Zulassungsnummern. Die zweite davon steht in meinem Fahrzeugschein.
Wie sieht das hinterher mit TÜV aus? Muss die Anlage trotzdem noch eingetragen werden?
Darf ich hier den Link der Artikelseite von Leebmann posten?