W.-Totalschaden: Restwert wird abgezogen und das Auto bleibt bei dir. Es sei denn es hat sich mittlerweile etwas an der Abwicklung/Gesetze geändert.
Das bei der ganzen Sache kein gutes Geschäft raus kommt ist klar und bedauerlich, aber es ist wie es ist.
Zu der Versicherung: ich habe zu wenig Ahnung von den Gesetzen im Versicherungswesen um jetzt zu sagen wie, was, wo abläuft.
Es sind ja eh nur Vermutungen - warte ab was passiert und nehme dir einen Anwalt.
Ich wünsche dir alles gute/Glück bei der Abwicklung,mfG
Genauso! Wenn du als Unfallverursacher aus dem Schneider bist musst du als erstes den Gang zum Anwalt deiner Wahl machen, keine Gedanken um die Kosten machen das wickelt er automatisch über die Versicherung des Verursachers ab.
Anschließend wird deine Werkstatt ein Gutachter beauftragen um den Schaden zu beurteilen, auch diese Kosten trägt die Versicherung des Verursachers.
Der Gutachter benötigt nur ein Kennzeichen und übernimmt die Suche der zuständigen Versicherung, diese wird sich mit dir, deiner Werkstatt und dem Gutachter in Verbindung setzen.
Sollte der Schaden höher als 70% des Wiederbeschaffungswertes liegen wirst du nur die Höhe des Wiederbeschaffungswertes bekommen.
Solltest du an deinem jetzigen Fahrzeug Änderungen vorgenommen haben wird die ebenfalls Geld für Wertverbesserung abgezogen.
Dir steht am den Unfalltag ein Leihfahrzeug zu bis zur endgültigen Schadensklärung was auch automatisch über die Versicherung läuft.
Jedoch ganz Wichtig!!!!! Nehme dir einen Anwalt denn jede Versicherung versucht zu drücken was geht.