Als mein QP mit EP verkauft wurde, hat das alles der Händler für mich gemacht bei dem ich damals das QP gekauft habe. Aber man muss auf jedenfall was machen, steht auch klar im Heft. Und das muss Unverzüglich gemacht werden, nicht erst Wochen/Monate nach dem Verkauf, sonst kann die EP sogar verfallen!
Ich würde mich immer bei dem Händler melden wo ich den Wagen gekauft habe und sollte er das nicht für mich machen (weil ich keine Autos mehr da kaufe oder ka) muss er ja wenigstens sagen was man machen musst. In meinem Fall habe ich beim Verkauf des QP ja den LCI (und damit das dritte Auto in Folge bei dem Händler) gekauft und somit hat mein Händler natürlich liebend gern alles für mich geklärt so dass ich bei der Übertragung der EP gar nix machen musste ausser das Heft & den unterschriebenen Vertrag abgeben ![]()