Steuerrechtliche Unterlagen:
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, falls das Fahrzeug aus keinem Mitgliedsstaat der EU kommt
oder -
Kontrollmitteilung an das Finanzamt wegen Umsatzsteuer bei Fahrzeugen aus der EU, die über einen deutschen Händler oder Importeur gekauft wurden
oder - Umsatzsteuererklärung für das Finanzamt wegen der Umsatzsteuer bei Fahrzeugen aus der EU, die direkt im europäischen Ausland erworben wurden.
Fällt ja für mich weg oder Auto wurde ja in Deutschland gekauft mit Mehrwertsteuern