Wird SO uninteressant sein, bei einem Unfall welche durch geänderte Pedalauflagen "entstanden" sein kann (beim Bremsen abgerutscht, Montagefehler, etc.),
sieht der Fall natürlich anders aus.
Da "könnte"! ein Gutachter dem Fahrzeugführer/Halter natürlich einen Strick draus drehen,
je nach Umstände und Unfallhergang, denn die BE ist dann erloschen wie bei "vielen" anderen "Anbauteilen" eben auch.
Aber das ist jetzt sehr sehr weit gesponnen & Ansichtssache.
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PS: Hab schon Prüfer gesehen, welche bei "anderen" Fußmatten (aus z.B. Alu), zu Recht den Finger gehoben haben.