Beiträge von CrisCros

    Ich habe den Wagen jetzt in der Werkstatt,,, und sobald der Gutachter seine Arbeit erledigt hat legen die gleich mit der Reperatur los.
    Eigentlich wollte die Werkstatt Dienstag früh schon mit der Reperatur loslegen, jesoch war da der Gutachter noch nicht da... morgen mal anrufen ob der schon da war. Dann lass ich die Kosten erstmal auf meine Vollkasko laufen und zahle die 300 Euro Selbstbeteiligung. Sollte dann die Schuldfrage geklärt sein und der andere die Schuld bekommen, dann nimmt meine Versicherung, seine Versicherung in Regress und holt sich so die Kohle wieder, genauso wie ich mir so die 300 Euro wieder hole.
    Desweiteren hoffe ich drauf das der Gutachter einen merkantilen Minderwert feststellt ("Der merkantile Minderwert bezieht sich auf den theoretischen Wertverlust, welcher beim Verkauf des Autos anfallen würde. Unter dem Aspekt, dass zwei identische Gebrauchtwagen im Markt angeboten werden, erzielt das unfallfreie Fahrzeug in aller Regel einen besseren Verkaufspreis als das reparierte Fahrzeug.") Diesen Minderwert, würde mir die gegenerische Versicherung auszahlen, wen ich denn schuldfrei gesprochen würde.


    Hat schonmal jemand Erfahrung mit dem merkantilen Minderwet gemacht und weiß wie hoch dieser ausfallen kann?


    CHRIS

    Also... ich habe mich jetzt mit meinem Anwalt zusammengesetzt und alles besprochen. Seiner Meinung nach ist es möglich schuldfrei gesprochen zu werden und das ist auch unser ziel. Mein Anwalt hat schon einen schönen ausführlichen Brief an das zuständige Polizeirevier geschrieben, in dem er den Ablauf des Überholvorgangs genau schildert und das Fehlverhalten des Opelfahrers schildert. Desweiteren hat er geschrieben das das Verhalten des Polzeibeamten nicht richtig war, da er im strittigen Fall nicht einfach einen Unfallbeteiligten als Verursacher festlegen kann... das er somit meine Rechte verletzt hat und mir das zum Nachteil kommt. Mein Anwalt fordert das die Zeugen noch vernommen werden und das dann eine Neubewertung der Unfallbeteiligten vorgenommen wird.


    Desweiteren wird ein belastender Brief an die gegnerische Versicherung geschickt mit der Vorderung die Haftung anzuerkennen.


    Wenn jetzt der Opelfahrer keine Rechtschutzversichrung hat, dann müsste es doch für mich relativ gut aussehen!??!??!


    lg chris

    leute der wird den prozess nicht gewinnen. wer überholt schon autos wenn die traße abzweige hat, weil es könnten ja auch andere teilnehmer aus der straße raus kommen. Das ist egal ob er langsamer gefahren ist oder nicht, auch ein traktor darf auf solchen traßen mit 20 sachen fahren und wie willst du das nachweißen wenn mit dem blinken.


    Nachweisen mit dem Blinken, kann ich das mit Hilfe meiner 2 Zeugen die mit im Auto saßen und das genauso gesehen haben.


    Abgezweigte Straße kann man so nicht sagen... es war lediglich eine Einfahrt zur Bushaltestelle + Parkplatz und wunderbar einsehbar, da es eine ansonsten unbebaute Stelle ist.


    Desweiteren hab ich folgendes im Internet gefunden:


    "Innerorts sei grundsätzlich damit zu rechnen, dass Fahrzeuge auch dann überholen, wenn eine Absicht des Vorausfahrenden zum Abbiegen bzw. Wenden angezeigt sei. Bloßes korrektes Einordnen und Zeichengeben befreie nämlich von der zweiten Rückschau nicht. Auf schmalen Straßen seien Linksabbieger unter Umständen auch nach der zweiten Rückschau zur weiteren Beobachtung des Nachfolgenden verpflichtet."


    In diesem Fall wird die Kollision Innerorts geschildert. Bekannterweise sind auch Orte gespickt mit Einfahrten und Straßen die nicht einsehbar sind.

    Ich spiele jetzt mal böser Verkehrsrichter:


    "Wie, sind wollten auf einer Landstraße in einer 70-Zone ein langsam fahrendes Fahrzeug auf Höhe eines Parkplatzes und einer Bushaltestelle überholen und wundern sich, warum das Fahrzeug abgebogen ist?? Und sie denken immer noch das sie keine Schuld haben?"


    § 9 StVO Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren
    (1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.



    Hier muss man wohl besonders die doppelte Erwähnung des Wörtchens "rechtzeitig" beachten und das beim Abbiegen nach links auch der nachfolgende Verkehr beobachtet werden muß und zwar vor dem Einordnen und vor dem Abbiegen. Nichts von alle dem lag in diesem Falle vor. Der Fahrer ist ziemlich weit rechts gefahren und er hatte das Blinken erst begonnen als ich schon auf der linken Spur war. Demzufolge hat der Fahrer nicht auf den nachfolgenden Verkehr geachtet, weder vor dem Blinken noch vor dem Abbiegevorgang selbst... ein Einordnen bis zur Mitte der Fahrbahn hat es nicht einmal gegeben.


    Dem Verhalten des Fahrers zufolge, hätte man eher davon ausgehen müssen das er in die Bushaltestelle zur Rechten einfahren wolle.

    Also unterschrieben habe ich natürlich nichts... der Cop meinte es steht Aussage gegen Aussage und das er trotzdem erstmal einen Unfallverursacher benennen muss.


    Die B2 ist an der Stelle sehr gut einsehbar... ungefähr ein guter Kilometer sicht. Der Fahrer vom OPEL ist relativ weit rechts gefahren, sodass ich noch nicht einmal ein bisschen nach links fahren musste um zu schaun ob Gegenverkehr kommt. Man hätte also auch annehmen können das er gleich rechts an die Bushaltestelle ranfahren wolle... auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich auch eine Bushaltestelle, diese ist jedoch in einem Parkplatz eingebaut und diese Einfahrt hatte er auch genommen.
    Es gibt an der Stelle keine Spur für linksabbieger.


    Morgen Mittag hab ich einen Termin bei meinem Anwalt.
    Ich halt euch auf dem laufenden.

    Hi...


    Heute morgen war es soweit. Mein erster Autounfall. War gerade auf der Bundesstraße, auf den Weg zur Arbeit, unterwegs; als in der 70 Zone ein Sonntagsfahrer mit 40 Km/h vor mir fuhr. Kurzer Hand entschloss ich mich ihn zu überholen... Blinker setzen, Blick in Rückspiegel, also das volle Programm... Machte den Spurwechsel auf die linke Spur, trat das Gaspedal durch und dann passierte es: Ich war gerade mit meiner Front auf Höhe seines Hecks (ca. 10-15 Jahre alter OPEL Astra) als der Typ den Blinker setzte und sofort nach links abbog!!! Also...Bremsen durchtreten und versuchen auch nach links in die Einfahrt einzufahren... das half alles nicht... nach einen Zusammenstoß, kurzen Rutscher und quietschenden Reifen kamen beide Fahrzeuge zu stehen! Der Typ steigt aus und macht absolut gar nichts, außer nur blöd zu gucken und kein Wort zu sagen... also Unfallstelle absichern und Polzei rufen alles meine Aufgabe. Natürlich schildert der Typ der Polizei das er rechtzeitig geblinkt hat, was natürlich nicht stimmt... blinken und links abbiegen hat der mit einer Handbewegung verbunden. Jetzt steh ich natürlich erstmal als Unfallverursacher auf dem Papier.


    Meine Fragen an euch:


    Ich bekomme Post von der Bußgeldstelle. Was soll ich schildern? Irgendwelche Tipps und Tricks?!


    Habe eine Verkehrsrechtschutzversicherung. Gleich anrufen oder warten bis ich Bescheid von der Bußgeldstelle habe?


    Desweiteren hab ich überlegt ob ich bei der Reperatur anstelle der Standartfront, die Front vom M-Paket anbaun lasse. Entweder neu oder gebraucht. Was meint ihr?


    Weitere Info: Bei dem Unfall waren noch 2 Kollegen von mir im Auto, die den Unfallhergang genauso sehen wie ich.


    Schaden: Frontschürze, Rechter Scheinwerfer, Beifahrertür... auf den Bildern zu sehen.


    So... das war es dann auch erstmal... wenn ihr Tipps und weitere Ideen für die Autoreperatur habt dann bin ich euch dankbar.


    cu... chris

    Hi...


    hab endlich den Umstieg von meinem Skoda Fabia zum 325iA geschafft.
    EZ: 09.2006
    47000 KM


    Meiner hat folgende Ausstattung:


    Farbe Arktis Metallic
    Automatikgetriebe
    Navigationssystem Professional
    Klimaautomatik
    Voll- Leder/- Dakota Schwarz/Schwarz
    Sportsitze für Fahrer und Beifahrer
    Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer
    Durchladesystem
    Fondkopfstützen klappbar
    Armauflage vorn verschiebbar
    Armauflage im Fond
    Komfortzugang
    Geschwindigkeitsregelung mit Bremsfunktion
    Xenon-Licht
    Adaptives Kurvenlicht
    Aktivlenkung
    Scheinwerfer-Waschanlage
    Innenspiegel automatisch abblendend
    Regensensor und automatische Fahrlichtsteuerung
    Lichtpaket
    M Lederlenkrad/ Multifunktionstasten für Lenkrad
    Sprachsteuerung
    Handyvorbereitung Business mit Bluetooth Schnittstelle
    CD Wechsler 6-fach
    HiFi Lautsprechersystem
    Alarmanlage mit Fernbedienung
    Klimakomfort-Frontscheibe
    Glasdach elektrisch
    Sonnenschutzrollo für Heckscheibe elektrisch
    Sonnenschutzrollo für hintere Türseitenscheiben mechanisch
    Park Distance Control hinten (PDC)
    Exterieurumfänge in Wagenfarbe
    Interieur Titan Matt
    Nebelscheinwerfer


    Veränderungen:
    Auspuffblende - erledigt
    Interieurleisten Carbon Folierung- in Arbeit
    Kennzeichenhalter - in Arbeit
    Kennzeichenbeleuchtung - in Arbeit


    Bilder sind noch vom Händler... bessere folgen natürlich!