Also ich kenne die Unfallstrecke
70km/h Zone,aber kein Überholverbot oder ähnliches!
Sehr gut einsehbare Strecke
Chris hat schon mit mir drüber gesprochen^^

BMW 325i... Unfall bei Überholvorgang! Was nun???
- CrisCros
- Geschlossen
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Ich hatte einen ähnlichen Fall, in dem ich zum Glück aber aufs Grün ausweichen konnte (wo keine Bäume standen) und nicht mit dem anderen zusammengestoßen bin. Trotzdem hat er mich angezeigt. Das ganze ging dann an die Staatsanwaltschaft. Habe mir dann auf meine Rechtschutzversicherung nen Anwalt genommen und kam ohne irgendwas davon. In deinem Fall könnte es aber eine Teilschuld bzw. Quotenregelung geben.
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Also bevor du zu irgendwas Stellung nimmst oder was sagst, würde ich mir auch mal den Anwalt einschalten und mich mit diesem auf einen
kaffee an den Tisch setzen. Diesem dann alle Fakten, Beweiße und Ansichten vorlegen. Wenn jemand was in der Sache von dir will,
nicht lange fackeln, gleich zum Anwalt verweisen. Wenn du Zeugen hast, wie du sagtest sollte dein Anwalt da auf jeden Fall etwas drauß machen
können.
Dein Auto tut mir schon mächtig Leid. Aber so wies aussieht, hast ja doch nochmal Glück im Unglück gehabt und wenn die Anbauteile gewechselt sind,
passts wieder. Das mit der M-Paket Front würde ich machen, wenn du ohnehin das M Packet zeitnah haben willst. Denn legal ist das ganze nur als
Komplett Packet. Würde da aber dann mal mitm Meister der Werkstatt sprechen, bevor das Gutachten oder sonst was gemacht wird. -
Er wollte links abbiegen? In einen Feldweg? oder war das eine normale Kreuzung?
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Also unterschrieben habe ich natürlich nichts... der Cop meinte es steht Aussage gegen Aussage und das er trotzdem erstmal einen Unfallverursacher benennen muss.
Die B2 ist an der Stelle sehr gut einsehbar... ungefähr ein guter Kilometer sicht. Der Fahrer vom OPEL ist relativ weit rechts gefahren, sodass ich noch nicht einmal ein bisschen nach links fahren musste um zu schaun ob Gegenverkehr kommt. Man hätte also auch annehmen können das er gleich rechts an die Bushaltestelle ranfahren wolle... auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich auch eine Bushaltestelle, diese ist jedoch in einem Parkplatz eingebaut und diese Einfahrt hatte er auch genommen.
Es gibt an der Stelle keine Spur für linksabbieger.Morgen Mittag hab ich einen Termin bei meinem Anwalt.
Ich halt euch auf dem laufenden. -
Ich spiele jetzt mal böser Verkehrsrichter:
"Wie, sind wollten auf einer Landstraße in einer 70-Zone ein langsam fahrendes Fahrzeug auf Höhe eines Parkplatzes und einer Bushaltestelle überholen und wundern sich, warum das Fahrzeug abgebogen ist?? Und sie denken immer noch das sie keine Schuld haben?"
Schon alles erlebt
Grüße (und viel Glück!)
SR -
CrisCros mein Beileid, kenne das Gefühl zu gut denn ich hatte auch einen Unfall bei dem mein BMW genau den identischen Schaden hatte ,wie deiner im Moment.
Ich hatte damals einen Schaden von knapp 6000 Euro inkl Mwst.
Falls dich mein Leidensweg interessiert siehe:
http://www.motor-talk.de/forum…i-t1902783.html?highlight
ich habe aus meinem Unfall gelernt das ich beim nächsten mal ( hoffe allerdings das es kein nächstes mal gibt) sofort stehen bleibe und keinen mm auf Seite fahre und die Polizei rufe!!!!
Ich wahr bzw. bin mir immernoch keiner Schuld bewußt und der ganze Spaß ist bei mir 50/50 ausgegangen trotz Zeuge
Wünsche dir echt alles erdenklich Gute.
MFG -
Ich spiele jetzt mal böser Verkehrsrichter:
"Wie, sind wollten auf einer Landstraße in einer 70-Zone ein langsam fahrendes Fahrzeug auf Höhe eines Parkplatzes und einer Bushaltestelle überholen und wundern sich, warum das Fahrzeug abgebogen ist?? Und sie denken immer noch das sie keine Schuld haben?"
§ 9 StVO Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren
(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.Hier muss man wohl besonders die doppelte Erwähnung des Wörtchens "rechtzeitig" beachten und das beim Abbiegen nach links auch der nachfolgende Verkehr beobachtet werden muß und zwar vor dem Einordnen und vor dem Abbiegen. Nichts von alle dem lag in diesem Falle vor. Der Fahrer ist ziemlich weit rechts gefahren und er hatte das Blinken erst begonnen als ich schon auf der linken Spur war. Demzufolge hat der Fahrer nicht auf den nachfolgenden Verkehr geachtet, weder vor dem Blinken noch vor dem Abbiegevorgang selbst... ein Einordnen bis zur Mitte der Fahrbahn hat es nicht einmal gegeben.
Dem Verhalten des Fahrers zufolge, hätte man eher davon ausgehen müssen das er in die Bushaltestelle zur Rechten einfahren wolle.
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Recht haben und recht bekommen sind leider gerade im Straßenverkehr zwei unterschiedliche Dinge
Du hast zwei Probleme: 1) Du hast überholt, damit hast du eine "Grundgefährdungshaftung", vergleichbar mit der Lage wenn du auf der Autobahn schneller als Richtiggeschwindigkeit fährst, und 2) du stehst als Unfallverursacher auf dem Report der Polizei. Meine Erfahrung hat gezeigt daß das ein Riesennachteil ist bei weiteren Aktionen.
SR
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Naja erstmal gut das keinem was passiert ist.
ABER:
Grundsätzlich hat der Überholende darauf zu achten das der gesamte Überholvorgang gefahrenfrei durchgeführt werden kann. D.h. eine gewisse Gefährdungshaftung hat der Überholende immer.
Der Unfallgegner könnte jetzt argumentieren das er deswegen so langsam gefahren ist WEIL er abbiegen wollte und du das hättest ahnen müssen. Wie gesagt, er KÖNNTE. Waren da irgendwelche Abbiegespuren/durchgezogene Linien etc?
Leider ist die Sache so eindeutig nicht, ich habe da selber so meine Erfahrungen aus der Vergangenheit. Ich würde daher sofort zum Anwalt gehen und nicht auf Post warten. Wenn du die schuld zugesprochen bekommst wird es *richtig* teuer da ein Unfall in Folge von fehlerhaftem Überholen zu den sog. Todsünden im Straßenverkehr gehören. 7 Punkte, 6 Monate und viel Geld.
SR
Wenn er langsamer wird zum abbiegen muß er den blinker schon gesetzt haben.Und deshalb solltest du auch drauf bestehen das er die gesammte Strecke schon so langsam fuhr.Mit Zeugen dabei dürfte das eigentlich zu deinen gunsten Ausgehen da du dir nix hast zu schulden kommen lassen.
Also Sofort Rechtschutz anrufen und nen Anwalt nehmen,am besten läßt dir einen vorschlagen den die zahlen lieber wenn sie ihre Partnerkanzleien drin haben.