Beiträge von dasacom

    Gibt es da einen Unterschied bezüglich der Abschaltung? Verbraucher werden ja ca 15 min nach ausschalten des Motors abgeschaltet. Ist das auch so wenn man es direkt an die Batterie anklemmt?


    Unabhängig davon. Ich würde es an der Batterie abklemmen.

    Also der Wechsel des Ölabscheiders muss auch beim e90 definitiv gemacht werden, zumindest bei den 320d Modellen mit 163 PS. Dass es der Fehler vom Vorbesitzer ist, kann ich mir auch kaum vorstellen, denn 1. war es ein Geschäftswagen und 2. war das Fahrzeug einwandfrei scheckheftgepflegt und zwar immer bei der selben BMW Werkstatt (Entenmann). Ich denke nicht, dass jemand bei einem Geschäftsfahrzeug absichtlich auf einen Luftfilterwechsel oder sonstigen Filter verzichtet. Dann braucht man ja keinen BMW fahren oder zumindest nicht in eine BMW Werkstatt gehen.
    Ich kann es natürlich nicht sicher sagen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es schlichtweg vergessen wurde. Danach hat es auch keine BMW Werkstatt gemerkt. Finde ich schon lächerlich eigentlich. Wenn man ein Premiumfahrzeug fährt und in der Werkstatt teilweise utopische Preise zahlt. sollten wenigstens die Arbeiten auch ordentlich verrichtet werden. AUs diesem Grund würde ich eben gerne eine Entschädigung von der Werkstatt haben, denn:
    1. sind auf mich unplanmäßige Kosten zugekommen
    2. die Lebensdauer mancher Teile (z.B. Turbolader) hat sich sicherlich verkürzt


    Hat jemand vielleicht einen Rat wie ich vorgehen kann?



    ich wünsche Dir, dass du das durchsetzt. Aber du warst beim Service-Termin (Gespräch) nicht dabei. Hier geht es jetzt darum den Beweis zu erbringen.
    Ohne den Vorbesitzer haste kaum ne Chance denke ich.
    Die Werkstatt wird nichts entschädigen, da es keinen Schaden gibt. Der Service der nicht gemacht wurde, wurde auch nicht berechnet?
    Oder? Also Vorbesitzer nach Rechnungskopie fragen!
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