Beiträge von Stan
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super, auf was man so alles komm!


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..dem kann ich nur zustimmen - wenn dann noch ein richtiger Motor verbaut wäre bei all diesen Veränderungen wärs auch ein richtiges Auto
Hat irgendwas von nem Corse mit 60PS, der mutwillig aufgemotzt wird.Geld ins Auto stecken ist ja völlig ok - ist ja eh die grösste Geldvernichtungsmaschine.
Aber soviel Geld bei 120 Diesel PS und 1,6Tonnen Lebendgewicht..naja
was ist denn das für ein dummes gelaber (sorry anders kann ich es nicht nennen!!!)

Was hat denn personalisieren (oder wie du es nenst "tunen") mit PS zutun???
Auch wenn Felix 300 PS hätte würde er das Auto so umbauen wie er es haben möchte!!!
Sorry, sowas kann man sich sparen
und lieber garnichts schreiben! 


Wenn beim 335 nichts gemacht wäre würde ich nicht mal Auge drauf werfen, aber wenn ein 60PSler schön da steht, dann schaut man ihn sich an! -
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Wie wärs mit anrufen beim Händler?
Soll hier jemand für dich anrufen oder wie stellst du dir das vor?


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Bei einer Preisdifferenz von 450 Euro würde ich persönlich zu den Originalen greifen. Die WSP´s sind auch keine 900 Euro wert. Hier ist ein Händleraufschlag von über 100% drauf

Das steht außer Frage, Stefan. Ich meine nur für den Interessierten hier, ich würde mir auch keine Nachbaudinger für 900€ kaufen!!!
Sorry Teilegutachten .... Was meint er damit ?HIER DIE ANTWORT
ZitatAlles anzeigenDas Teilegutachten (TGA) und damit verbunden die Anbauabnahme nach StVZO §19 Abs.3
Das Teilegutachten ist ein Gutachten, welches von einem Prüfinstitut nach festgelegten Kriterien und Inhalten angefertigt wird. Das Prüfinstitut muss von der Genehmigungsbehörde (bei uns das KBA in Flensburg) für diese Aufgabe akkreditiert (anerkannt sein). Der Hersteller der Teile muss nach DIN-ISO 9000 zertifiziert (regelmässig überprüft) sein.
Ältere Teilegutachten, welche den Nachweis des QS-Systems nicht beinhalten, dürfen nicht für Anbauabnahmen nach §19(3) hergenommen werden.
Im Teilegutachten wird sowohl das Teil, als auch der Verwendungsbereich beschrieben; zusätzlich sind evtl. Änderungen/Auflagen darin vermerkt.
Sind die Tuningteile mit Teilegutachten geliefert, hat immer eine Anbauabnahme nach StVZO §19 Abs.3. zu erfolgen. Diese Anbauabnahme kann bei allen Überwachungsorganisationen ÜO (FKÜ, KÜS; GTÜ etc.) sowie den technischen Prüfstellen (TP´s) durchgeführt werden . Dabei wird der korrekte Anbau der Teile und die Einhaltung der damit eventuell verbundenen Auflagen kontrolliert. (TP`s sind in den alten Bundesländern die TÜV´s und in den neuen Bundesländern die DEKRA )Nach erfolgreicher Anbauabnahme wird ein Formblatt ausgefüllt (nach StVZO §19 Abs.4) was den bestimmungsgemässen Anbau bescheinigt. Diese Bescheinigung muss immer mitgeführt werden. Die Änderungen werden -bei richtig ausgefüllter Bescheinigung - erst bei nächster Gelegenheit (Umzug, Namensänderung etc.) durch die Zulassungsbehörde in den Brief übernommen. Seit 1.10.2005 werden die Briefe und Scheine bei Befassung der Papiere durch die Zulassungsbehörden gegen die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 ersetzt.
Ist eine sofortige Berichtigung der Fahrzeugpapiere in der Änderungsabnahme nötig, so muss dies auch in der Anbaubescheinigung vermerkt werden (z.B. Krad von … mit Leistungsbeschränkung auf … ohne Leistungsbeschränkung )
Bei Anbauabnahme von mehreren Teilen kann es vorkommen, dass die Teile sich gegenseitig beeinflussen (können), z.B. kleineres Lenkrad und andere Rad-Reifenkombination; hier kann eine Anbauabnahme evtl. nicht mehr durchgeführt werden (wenn keine entsprechenden Hinweise in den TGA genannt werden) .
Dann muss eine Abnahme nach StVZO §19 Abs. 2 erfolgen.
Kurz gesagt: im Teilgutachten würde stehen, ob diese Felge für den E9x erlaub ist oder nicht, so in etwa!!! -
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Komisch ist nur das er der einzige ist der so ein Gutachten anbietet und auch noch als privater Verkäufer


Sonst hat es ja keiner.
Aber wenn du keine Probleme bekommst, und dir ja schon fast sicher bist, dass du die eingetragen bekommst, steht doch nichts mehr im Wege? Den der Preisuterschied von 450 € ist schon deutlich
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