Hallo,
es geht auch anders. Ich habe, da Sohnemann, der übrigens bestanden hat , natürlich auch meinen Bimmer in meiner Anwesenheit bewegen will, zeitgleich auch bei meiner Versicherung nachgefragt. Heute kam die Antwort.
"Zitat an"
Sehr geehrter Herr Bimmerdriver,
gerne bestätigen wir Ihnen den Versicherungsschutz für begleitetes Fahren ab 17 Jahre.
Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.
Der Versicherungsbeitrag für das Fahrzeug mit dem amtl. Kennzeichen RE .. .... verändert sich nicht für die Zeit des begleiteten Fahren und auch nicht für die Zeit danach.
Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach an.
Mit freundlichen Grüßen
GVV-Privatversicherung AG
"Zitat aus"
Darüber haben wir uns natürlich sehr gefreut. Obwohl bei Abschluß der Versicherung kein Fahrer unter 25 Jahre angegeben war, gibt es keinen Zuschlag, auch nicht wenn er mit 18 allein fährt. Um so dreister finden wir jetzt natürlich die geforderten 374% Zuschlag für den Wagen meiner Holden von einer anderen Gesellschaft.
Gruß
Johannes