BMW E91d Edition Beige & Black M Individual Performance, updates in Planung (M3 Spiegel, Performance Diffusor...)

  • Zitat

    Die Reperatur darf nur 10999 EUR betragen. Der Wagen ist halt bezahlt, auch wenn er eine hohe Laufleistung hat ist er optisch und technisch absolut top. Eine Neuanschaffung war nicht geplant, deswegen kommt für mich nur eine Reperatur in Frage. Mit einer Summer von ca. 7000 EUR könnte ich den Wagen dicke reparieren, aufbereiten und weiter aufrüsten, sprich cic + combox usw.


    Ja dann lass dir den wert auszahlen dir gings ja aber darum das zumindest der kabelbaum bei bmw gemacht wird oder...
    Das es billiger als bei bmw geht ist klar finds halt schlimm das sich deine niederlassung so komisch verhalt...
    Bei einem schaden in der hohe sollte ja ein 1000er drin sein

    Biete Tachoumbau in Wien an
    Biete Hilfestellung bei kleineren Wartungsarbeiten wie Bremsentausch,Ölwechsel udgl...
    Bei Interesse PM an mich...

  • Kann es sein, dass hier auch etwas die Begriffen "Restwert" und "Wiederbeschaffungswert" durcheinander gewürfelt werden?
    Soweit ich weiß, ist der "Restwert" eines Fahrzeuges doch der Wert, den das Fahrzeug jetzt, im defekten Zustand noch besitzt. Und der Wiederbeschaffungswert ist die Summe, die man für ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Markt ausgeben müsste (theoretisch).
    Übersteigen die Reparaturkosten plus der Restwert den Wiederbeschaffungswert, zahlt die Versicherung nicht mehr die Reparatur. Weil es für sie teurer kommt.
    Beispielt:
    Wiederbeschaffungswert = 20.000€
    Restwert = 10.000€
    Jetzt dürfen die Reparaturkosten nicht mehr als 10.000€ betragen, weil es für die Versicherung sonst günstiger ist, das Fahrzeug für 10.000€ zu verkaufen und 10.000€ drauf zu legen.


    Liege ich damit richtig?

  • Die Reperatur darf auf keinen Fall mehr als 10 999 EUR betragen, der Restwert ist mit 11 000 EUR taxiert. Eine Reperatur bei BMW wäre wünschenswert gewesen, aber unter gegeben Umständen ziehe ich eine Reperatur bei einem bekannten Codierer vor. Er hat schon mehrere Einbruchschäden dieser Art repariert, dazu hat hat er bei BMW gelernt und die NL ruft ihn bei software technischen Sachen ganz gerne mal an. ;)

  • Ich hoffe du bekommst es geregelt.
    Immer dieser Ärger mit Versicherungen Gutachtern usw.
    Bei Mir war nach dem Diebstahl meiner Maschine ( die Maschine wurde wieder gefunden ) auch Wirtschaftlicher Totalschaden aber trotzdem durfte ich reparieren.
    Der ermittelte Restwert lag auch ziemlich hoch, trotzdem habe ich die Maschine wieder aufgebaut und ein Fertigstellungsgutachten machen lassen und danach mussten sie mir die ganze Summe auszahlen.
    Die Mehrwertsteuer bekam ich natürlich nur für die belegbaren Kosten. Da viel in Eigenleistung gemacht wurde kam ich mit der Summe gut hin.

    Gruß Stefan






    42. NRW Treffen / Stammtisch / Sonntag 14.07.2019 / 14:00 Uhr / CafeDelSol in Herne












    :love:Mein E93 :love:

  • Leider habe ich den Gutachter nicht mehr ans Telefon bekommen, allerdings habe ich jemanden bei der Versicherung erreicht. Aktuell stellt es sich wie folgt da, falls ich eine Auszahlung wünsche würde der Wiederbeschaffungswert 11 000 EUR - Restwert 4 500 EUR gerechnet, somit würde ich auf eine Summe von 6500 EUR kommen.

  • Das meinte ich weiter Vorne, mit dem Durcheinanderwürfeln der Begriffe. Also ist der Restwert mit 4.500€ beziffert. Und bist du sicher, dass du die 6.500€ bekommst? Normalweise bekommst du erst einmal das Geld abzüglich der Mehrwertsteuer ausgezahlt. Und erst wenn du die Arbeiten durchgeführt hast, kannst du die Mwst. nachfordern.

  • Das meinte ich weiter Vorne, mit dem Durcheinanderwürfeln der Begriffe. Also ist der Restwert mit 4.500€ beziffert. Und bist du sicher, dass du die 6.500€ bekommst? Normalweise bekommst du erst einmal das Geld abzüglich der Mehrwertsteuer ausgezahlt. Und erst wenn du die Arbeiten durchgeführt hast, kannst du die Mwst. nachfordern.


    Richtig. Bei fiktiver Abrechnung= Auszahlung der errechneten Summe abzüglich des Restwertes und der Märchensteuer.

    Reperaturkosten = 12 180 EUR
    Wiederbeschaffungswert = 11 000 EUR
    Restwert = 4 500 EUR


    Von welchen Betrag würde jetzt die Mwst. abgezogen? Ich glaube es ist sinnvoll wenn das ein Jurist für mich klärt, der Gutachter erzählt was anderes als die Versicherung. :fail:

  • Hab ich dir doch geschrieben? Ok, etwas ausführlicher: Du nimmst den Wiederbeschaffungswert und ziehst den kompletten Restwert ab. Von diesem Ergebnis dann nochmal die Märchensteuer abziehen.
    Da brauchts keinen Juristen für. ;)