@BirdOfPrey und@Aldor:
Meine Einwände richteten sich ausschließlich gegen das hier vom Themenstarter ins Spiel gebrachte "eventuelles Recht auf Wandlung".
Dass der Händler Auskunft über die verwendeten Reinigungsmittel oder ersatzweise Nennung des Aufbereiters geben sollte, sehe ich auch so, es besteht kein Grund seitens des Händlers, das nicht zu tun.
Das habe ich doch auch niemals in Abrede gestellt.
Die bisherigen Tipps von anderen (auch von euch) zu den Möglichkeiten, die dem Fragesteller bleiben, sind doch wertvoll und sollten befolgt werden, ich meine, es gibt sogar größere Aufbereiterfirmen, die sich diesen und ähnlichen Problemen bezüglich unangenehmen Gerüchen in Autos stellen, da gibt es sogar Kammern mit einem besonderen Gasgemisch, das unter Überdruck gehalten wird für eine bestimmte Zeit, nachher sind alle Gerüche und damit hoffentlich auch die allergieauslösenden Stoffe verschwunden.
Wenn es so einen Aufbereiter in zumutbarer Nähe gibt, könnte es sogar sein, dass sich der verkaufende Händler zumindest an diesen Kosten beteiligt, wenn ihm an Kundenbindung gelegen ist.
Aber Wandlung, also das Zurückgeben des Autos gegen Erstattung des Kaufpreises wird es nicht geben.
Autofan Dieter