Bitte um Rat: Versäumter Luft,- Kraftstofffilter und Ölabscheiderwechsel

  • Hallo,
    hat vielleicht jemand einen Ratschlag zu folgender Situation:
    Ich habe mein Fahrzeug letztes Jahr im Mai gekauft mit 112.000km. Ein 320d e90 Bj 2005, immer in BMW Fachwerkstätten scheckheftgepflegt. Nun stand ein Service dieses Jahr an. Ich hab dann gleich an einen Luftfilterwechsel gedacht und mal mein Servicebuch zu Hand genommen und siehe da, kein einziger Eintrag. Da bin ich etwas stutzig geworden. Zuerst dachte ich, es war ein versehen, dass ein nichts eingetragen wurde. Der Luftfilter hätte zusammen mit dem Kraftstofffilter beim 3. Ölwechsel getauscht werden müssen. Bei meinem Fahrzeug war das bei knapp 83.000km im Autohaus Entenmann.
    Ich hab dann da natürlich mal angerufen und was kam heraus? Ja, weder Luftfilter noch Kraftstofffilter wurden bei meinem Fahrzeug jemals gewechselt. Fahrzeug hat jetzt 135.000km drauf.
    Beeindruckt von der Kompetenz des BMW Autohauses habe ich gleich mal an die BMW AG in München geschrieben und gleichzeitig den Luft-und Kraftstofffilter wechseln lassen.
    Die BMW AG hat zwar freundlich geantwortet, konnte mir aber auch nicht weiter helfen und verwies mich erneut an das Autohaus Entenmann. Ich solle doch eine Entschädigung von denen fordern.
    Habe ich natürlich gemacht, aber wie sollte es auch anders sein, eine total unverschämte Antwort und keinerlei Entgegenkommen. Die meinten ich habe keinen Anspruch, da ich nicht zu der besagten Zeit ( beim versäumten Wechsel) der Besitzer war.


    Natürlich hatte ich die da die Schnauze voll, aber mir ist dann auch die Lust vergangen mich mit solchen Leuten auseinander zu setzten. Der gewechselte Filter war so extrem verdreckt, wie noch nie zuvor gesehen. Hab den zur Sicherheit eingepackt und mitgenommen. Ich merke sogar einen Verbrauchsunterschied von ca 0,2-0,3l/100km seit dem Wechsel.


    Naja wie gesagt ich hatte mich dann langsam beruhigt (das war ca. vor 1-2 Monaten). Jetzt kommt der nächste Spaß. Gestern habe ich per Zufall mitbekommen, dass oft die s.g. Ölabscheider bei den 320d mit 163PS verantwortlich für einen Turboschaden sind. Dann habe ich mich gleich mal belesen und es kam heraus, dass man diesen Ölabscheider ebenfalls bei jedem 3. Ölwechsel tauschen muss. Da dieser Ölabscheider drekt beim Luftfilter sitzt und dieser ja beim 3. Ölwechseln nicht getauscht wurde, liegt der Verdacht für mich sehr nahe, dass auch der Ölabscheider bisher nicht gewechselt wurde.
    Wie gesagt das Fahrzeug hat mittlerweile 135.000km drauf und hat wohl noch nie einen Ölabscheiderwechsel gehabt. Dann habe ich gestern gleich mal Kontakt mit der überaus kompetenten Fachwerkstatt Entenmann aufgenommen. Heute kommt die Antwort: "Wir können Ihnen keine Auskunft geben, wenden Sie sich an der Vorbesitzer."
    Ich könnte langsam echt ausrasten :cursing: . Ist das rechtens, dass sie mir keine Auskunft geben? Ich meine vor 3 Monaten haben die mir ja auch Auskunft gegeben, dass sie den Luft- und Kraftstofffilter nicht gewechselt haben. Ich will nicht das halbe Auto zerlegen um dann zu sehen,dass der Ölabscheider doch gewechselt wurde. Aber ich bin mir fast sicher, dass der nicht gewechselt wurde, sonst würden die sich nicht so anstellen.


    Kann mir jemand evtl. einen Rat geben wie ich vorgehen kann um evtl. eine Entschädigung zu bekommen? Zum Anwalt gehen? Hat das einen Sinn oder kann ich da nichts machen?
    Ich meine wenn BMW ein Wechselintervall angibt, hat das ja einen Grund und dann 135.000km fahren und Luft-, kraftstoffilter und Ölabscheider zu wechseln hat sicherlich auch negative Konsequenzen für die Lebensdauer mancher Teile des Fahrzeugs. Und da der Turbo sowieso schon so anfällig ist und dann noch der Ölabscheider nicht gewechselt wird, ist die Wahrscheinlichkeit für einen unnötig frühen Ausfall des Turbos ja deutlich höher.

    Also wäre für jeden Ratschlag sehr dankbar.


    Schöne Grüße

  • ich glaube du kannst dich nur an den Vorbesitzer wenden.


    Es liegt sicher im Interesse jeder BMW Filiale die erforderlichen Zusatzarbeiten zu machen.
    Da hat der "Kunde" wohl sparen wollen.


    Der Wechsel des Ölabscheiders ist meiner Meinung nach beim E90 auch nicht vorgesehen.
    Wird aber aus den bereits genannten Gründen von vielen hier im Forum empfohlen.

  • Denke auch, dass es eher der Fehler vom Vorbesitzer war bzw. vielleicht hat er es bei einer freien Werkstatt wechseln lassen und es steht dadurch nicht im Serviceheft? Daher würde ich als erstes direkt auf den Vorbesitzer zu gehen und nachfragen ob er etwas tauschen lassen hat.


    BMW wechselt normalerweise immer alle Filter die nötig sind, außer der Kunde wünscht es nicht. Sind ja immerhin zusätzliche Einnahmen für die Werkstatt.

  • BMW wechselt normalerweise immer alle Filter die nötig sind, außer der Kunde wünscht es nicht. Sind ja immerhin zusätzliche Einnahmen für die Werkstatt.

    Das scheint kein Regelfall zu sein, bei meinem BMW habe sie auch einige Filter nicht gewechselt und sogar den Bremsflüssigkeitswechsel vergessen. Wenn der Wagen bei BMW inspiziert wird ist es noch kein Garant dass sie tatsächlich auch alles machen. Allerdings sollte man für den Preis den sie verlangen wirklich guten Service erwarten.

  • Das scheint kein Regelfall zu sein, bei meinem BMW habe sie auch einige Filter nicht gewechselt und sogar den Bremsflüssigkeitswechsel vergessen. Wenn der Wagen bei BMW inspiziert wird ist es noch kein Garant dass sie tatsächlich auch alles machen. Allerdings sollte man für den Preis den sie verlangen wirklich guten Service erwarten.

    Ok, bei mir wurde bis jetzt zum Glück immer alles gewechselt. Nur den Innenraumfilter wechsel ich selbst :D

  • Also der Wechsel des Ölabscheiders muss auch beim e90 definitiv gemacht werden, zumindest bei den 320d Modellen mit 163 PS. Dass es der Fehler vom Vorbesitzer ist, kann ich mir auch kaum vorstellen, denn 1. war es ein Geschäftswagen und 2. war das Fahrzeug einwandfrei scheckheftgepflegt und zwar immer bei der selben BMW Werkstatt (Entenmann). Ich denke nicht, dass jemand bei einem Geschäftsfahrzeug absichtlich auf einen Luftfilterwechsel oder sonstigen Filter verzichtet. Dann braucht man ja keinen BMW fahren oder zumindest nicht in eine BMW Werkstatt gehen.
    Ich kann es natürlich nicht sicher sagen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es schlichtweg vergessen wurde. Danach hat es auch keine BMW Werkstatt gemerkt. Finde ich schon lächerlich eigentlich. Wenn man ein Premiumfahrzeug fährt und in der Werkstatt teilweise utopische Preise zahlt. sollten wenigstens die Arbeiten auch ordentlich verrichtet werden. AUs diesem Grund würde ich eben gerne eine Entschädigung von der Werkstatt haben, denn:
    1. sind auf mich unplanmäßige Kosten zugekommen
    2. die Lebensdauer mancher Teile (z.B. Turbolader) hat sich sicherlich verkürzt


    Hat jemand vielleicht einen Rat wie ich vorgehen kann?

  • Schau mal,bei welchem KM Stand der letzte Service war.Mir wurde beim letzten nämlich gesagt,unter 100000 wird der nicht getauscht.Nur auf besonderen Wunsch.War aber keine BMW Werkstatt,sondern eine,die gemäß BMW Richtlinien arbeitet.

  • also wenn ich mich nicht täusche ...


    es kommt immer drauf an wie das auto an dich verkauft wurde...


    angenommen es wurde verkauft mit den zusatz das alle serviceleistungen gemacht wurden (laut BMW Service), und bei BMW in den Serviceleistungen explizit steht das bei jeden 3ten ölwechsel auch der Luftfilter und co gewechselt werden muss, dann stehst du rechtlich gesehen ganz gut da... damit wäre theoretisch der Kaufvertrag nichtig da arglistig getäuscht wurde ... (ps keine Verjährungsfristen !!!)


    so wäre mein kentnisstand seit dem letzten WISO Unterricht ...

  • da ich grad bock hab ... hier ein paar § aus den BGB ...
    man hat uns damals immer gesagt das es ganz gut kommt wenn man ein paar passende Paragrafen zur hand hat...


    $434 - Sachmangel ... gekaufte Ware stimmt nicht mit der gelieferten überein ... fehlender Service
    ggf §442 - Kenntnis des Käufers


    bitte die paragraphen im netz suchen und selber lesen fals man kein bgb daheim hat


    ich würde als erstes auf Nacherfüllung (§439 BGB) bestehen...

  • Also der Wechsel des Ölabscheiders muss auch beim e90 definitiv gemacht werden, zumindest bei den 320d Modellen mit 163 PS. Dass es der Fehler vom Vorbesitzer ist, kann ich mir auch kaum vorstellen, denn 1. war es ein Geschäftswagen und 2. war das Fahrzeug einwandfrei scheckheftgepflegt und zwar immer bei der selben BMW Werkstatt (Entenmann). Ich denke nicht, dass jemand bei einem Geschäftsfahrzeug absichtlich auf einen Luftfilterwechsel oder sonstigen Filter verzichtet. Dann braucht man ja keinen BMW fahren oder zumindest nicht in eine BMW Werkstatt gehen.
    Ich kann es natürlich nicht sicher sagen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es schlichtweg vergessen wurde. Danach hat es auch keine BMW Werkstatt gemerkt. Finde ich schon lächerlich eigentlich. Wenn man ein Premiumfahrzeug fährt und in der Werkstatt teilweise utopische Preise zahlt. sollten wenigstens die Arbeiten auch ordentlich verrichtet werden. AUs diesem Grund würde ich eben gerne eine Entschädigung von der Werkstatt haben, denn:
    1. sind auf mich unplanmäßige Kosten zugekommen
    2. die Lebensdauer mancher Teile (z.B. Turbolader) hat sich sicherlich verkürzt


    Hat jemand vielleicht einen Rat wie ich vorgehen kann?



    ich wünsche Dir, dass du das durchsetzt. Aber du warst beim Service-Termin (Gespräch) nicht dabei. Hier geht es jetzt darum den Beweis zu erbringen.
    Ohne den Vorbesitzer haste kaum ne Chance denke ich.
    Die Werkstatt wird nichts entschädigen, da es keinen Schaden gibt. Der Service der nicht gemacht wurde, wurde auch nicht berechnet?
    Oder? Also Vorbesitzer nach Rechnungskopie fragen!
    ...