Bitte um Rat: Versäumter Luft,- Kraftstofffilter und Ölabscheiderwechsel

  • Ohne den Vorbesitzer haste kaum ne Chance denke ich.
    Die Werkstatt wird nichts entschädigen, da es keinen Schaden gibt. Der Service der nicht gemacht wurde, wurde auch nicht berechnet?
    Oder? Also Vorbesitzer nach Rechnungskopie fragen!...

    Was hat das mit dem Vorbesitzer zu tun? Er bekommt doch nur den Stempel in das Checkheft, seine Aufgabe ist nur den Wagen hinzubringen, es ist nicht seine Aufgabe auf Vollständigkeit der Arbeiten zu achten, das liegt in Verantwortung von BMW. Checkheftgepflegt ist checkheftgepflegt, oder gibt es "ein bischen checkheftgepflegt"? Hier haften nur die Werkstätte und niemand sonst.

    Einmal editiert, zuletzt von A007 ()

  • jepp, ich frage mich auch wieso da Scheckheftgepflegt drinsteht, wenn kein Service-Stempel vorhanden ist
    in dem Serviceheft ist kein Eintrag! War der Vorbesizer bei BMW? War er in einer freien Werkstatt?


    Und BMW wechselt den Luftfilter erst beim dritten Ölwechsel. Natürlich war also bei 75000km noch der erste drin.
    Denn der Wechsel wäre erst bei ca. 90.000 km dran.

    schöne Grüße
    dasacom


    Aktuell: 240.000km

  • Also ist scheckheftgepflegt komplett bei BMW. Der 3. Ölwechsel war bei 83.000km (nicht bei 90.000) und auch ein Stempel ist drin, es wurden nur GAR KEINE Kreuze gemacht, weder bei "gewechselt" noch bei "nicht gewechselt", also sehr kompetent halt :thumbdown:. Ist aber wie gesagt alles beim selben Händler gewesen bis ca 105.000km und es wurden sogar 4. Ölwechsel dort gemacht.

  • ok, das hört sich schon besser an. Das geht garnicht!
    kontaktiere doch mal den Verkäufer und frage ob er eine Rechnung hat. Es wäre sehr interessant,
    was dort alles aufgeführt ist.

    schöne Grüße
    dasacom


    Aktuell: 240.000km

  • Das einfachste ist doch den Vorbesitzer fragen was nun Sache ist.Der hat das Auto ja dem Händler gegeben und mit nichts mehr was am Hut.So,nun könnte es ja sein das der Vorbesitzer nie bei BMW in der Werkstatt war.Also hat der Verkäufer kurzerhand ein neues Scheckheft genommen Stempel reingedrückt fertig.Daher auch keine Kreuze,betrachte mal wie alt die Stempel sind und Unterschriften ( Kugelschreiber )Das ist sicherlich keine Seltenheit.Ich hatte vor einiger Zeit mein Bordbuch im Netz Verkauft das stand kaum drinne und mein Telefon klingelte laufend.Frage war immer die Gleiche ist das Scheckheft dabei wie weit ist es abgestempelt. Fahrzeug war Totalschaden und stand weit im Osten zum Verschrotten Papieren waren bei mir.Wenn der Vorbesitzer dir Auskunft gibt hat er vielleicht auch noch Rechnungen .Danach falls da was nicht so recht gelaufen ist solltest du einen Anwalt einschalten.BMW hift dir da nicht weiter keine sorge.

  • Auskunft über die Fahrzeuggeschichte bei BMW müssen sie dir nicht geben :!:
    Das beste für dich wird sein, zunächst mal den Vorbesitzer anzurufen und ihn zu fragen, was nun Sache ist!

    Zitat eines 335i-Fahrers:

    Zitat

    Unglaublich was hier alles an Müll zu lesen ist.
    [...]Selbst BMW deklariert das FZG als Sportcoupe.[...]
    Ein versierter Fahrer wird mit dem AG BMW Kreise um den Porsche ziehen.
    [...]

    :grinundwech:

  • angenommen es wurde verkauft mit den zusatz das alle serviceleistungen gemacht wurden (laut BMW Service), und bei BMW in den Serviceleistungen explizit steht das bei jeden 3ten ölwechsel auch der Luftfilter und co gewechselt werden muss, dann stehst du rechtlich gesehen ganz gut da... damit wäre theoretisch der Kaufvertrag nichtig da arglistig getäuscht wurde ... (ps keine Verjährungsfristen !!!)


    Ganz so einfach ist das meiner laienhaften Meinung nach nicht. Da Verkäufer und Werkstatt nicht identisch sind.
    Mögliche Historie: Verkäufer gab Wagen zur Inspektion und Werkstatt macht Inspektion schlampig. Dann liegt keine arglistige Täschung vor.


    Für Dich ist aber immer der Verkäufer der Ansprechpartner, nicht die Werkstatt, schließlich steht ja auch der Verkäufer im Vertrag drin.
    Steht also scheckheftgepflegt im Vertrag drin, kannst Du bei ihm auf Nacherfüllung, Preisnachlass usw. bestehen, wenn dies nicht bereits verjährt ist. Schadensersatz mit Sicherheit noch nicht, denn Dir ist ja bisher kein Schaden entstanden.
    Steht scheckheftgepflegt oder Vergleichbares nicht im Vertrag, dann musst Du erst mal nachweisen, dass Dir diese Eigenschaft auch zugesichert wurde.


    Hat der Verkäufer eine Rechnung, in dem der Wechsel eingetragen ist, dann kann er sich an die Werkstatt wenden und auf Nacherfüllung bestehen oder aber auf Entschädigung für nichterbrachte Leistungen.

  • Ok, vielen Dank für eure Antworten. Ich werde mal versuchen den Vorbesitzer zu kontaktieren. Problem dabei ist nur dass ich der 3. Besitzer bin und zu der Zeit des "Nicht-Wechsels" war es der erste. Somit habe ich keine Kontaktdaten von ihm. Aber mal schauen was ich über den 2. Besitzer herausfinden kann.


    Danke nochmal.....

  • Mein Tipp: Reg Dich über solche Sachen nicht so auf. Was glaubst Du, was an einem 7 Jahre alten Auto so Alles nicht "nach Vorschrift" gemacht wurde, ohne daß es die Besitzer mitbekommen.

  • Würde jetzt einfach beide Filter tauschen und gut ist.
    Darüber aufregen bringt wahrscheinlich nichts.
    Muss ich glatt mal schauen ob die bei meinem getauscht wurden.
    Hab ihn auch mit 118tkm letztes Jahr März gekauft und jetzt 140tkm drauf.
    Ölwechsel ist eh diesen Monat wieder fällig.
    Dann soll es gleich mitgemacht werden wenn nötig.


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