Fünf Monate nach Kauf beim BMW- Händler: ELV defekt

  • Hola zammen,


    habe mir im August letzten Jahres einen gebrauchten E90 mit 40tsd km Laufleistung (BJ 2006) bei einem BMW- Fachhändler im westlichen Brandenburg geholt.
    Anfangs echt zufrieden, habe ich schnell bemerkt, dass die Hochdruckdüse der Scheinwerferreinigungsanlage auf beiden Seiten nicht mehr einfährt. Nun wohne ich bei München und wollte erstmal nicht extra gut 700km oneway wg. dieser Kleinigkeit hochfahren und habe mich telefonisch erstmal bei dem Händler gemeldet. Sinngemäß gab er mir zu verstehen, dass "es für diesen Fehler schon reicht, wenn man nur normales Leitungswasser in den Reinigungsbehälter nachfüllt". Erstmal habe ich mich damit abgefunden, aber trotzdem hatte ich ein ungutes Gefühl, wenn wirklich mal etwas "dringendes" gemacht werden muss, und sich der Händler wieder aus etwaigen Ansprüchen herauswinden möchte.
    Im Februar zeigte mir der BC dann die Fehlermeldung an:" ELV defekt- Motor lässt sich nicht mehr starten". Seit das mein Erstwagen ist, habe ich natürlich dementsprechend kaum Ahnung, warum, was, und wie das passieren konnte. Fest stand: Schnellstmöglich Termin vereinbaren, da ich auf das Auto beruflich angewiesen bin. Die nächste Werkstatt in Trudering hatte keine Termine frei und hab mich dementsprechend bei der NL München am Frankfurter Ring gewendet. So weit alles halbwegs gut: Garantieunterlagen habe ich mitgebracht, der Freundliche hat dies soweit alles bestätigt und ich habe auf seiner Nachfrage auch noch die nicht mehr einfahrbaren Hochdruckdüsen und den, wie sich auch noch rausgestellt hat, den knackenden Außenspiegel links gemeldet. Eigentlich ein super Service, als man das von BMW auch erwartet!
    Ein Tag später konnte ich das Auto abholen: Außenspiegel wurden geölt (knackt jedoch weiterhin), Hochdruckdüsen ersetzt und den Fehlerspeicher zurückgesetzt. Garantie? Fehlanzeige! 500EUR wechselten so den Besitzer.
    Den Händler habe ich die Rechnung natürlich postalisch übersendet und um Ausgleich gebeten.
    Antwort: Natürlich wurde das Auto genauestens überprüft und gereinigt (Das erklärt natürlich noch eine Zigarillokippe unter dem Fahrersitz, als auch den seit zwei Jahren abgelaufenen Erste Hilfe- Set!), eine Kostenübernahme kann nicht geschehen, da ich nicht zu denen gefahren bin (wie gesagt: Entfernung beträgt 700km oneway- und das bei einer akuten Fehlermeldung, die ich sicherlich nicht auf einer Langstrecke begegnen will!), Rechnung ist nicht an mich als Eigentümer, sondern an meine Mutter gerichtet (Weil ich als 24jähriger zugegeben versicherungsmäßig nicht bevorzugt behandelt werde), der knackende Außenspiegel deutet auf Arbeiten einer Fremdwerkstatt.
    In deren Schreiben wirkt das Verhältnis des knackenden Außenspiegels mit 8 Zeilen eindeutig unproportional zu dem Hauptanliegen der ELV mit 2 Zeilen.


    Auf gut Deutsch: Ich fühle mich mächtig verar***t und der Händler will sich aus den Ansprüchen herauswinden!
    BMW? Qualtity Trophy? Gewährleitung? EP- Garantie? Alles nichts wert anscheinend.


    Hat hier jemand Tipps, wie man weiter verfahren kann? Auf das letzte Schreiben warte ich noch auf eine weitere Antwort auf denen.
    Danke im Voraus



    Rob

  • Hi,


    hab mich diesbezüglich erst mit einem bekannten unterhalten der in einer Niederlassung die Abrechnung leitet.


    Zu deinem Fall müsste wenn ich es richtig verstanden habe folgendes anwendbar sein


    1. 180 Tage: In den ersten 180 Tagen ab Kauf muss dir die Niederlassung belegen das der defekt beim Kauf noch nicht war. In den darauf folgenden 180 Tagen bist du in der Beweispflicht.


    Sprich du solltest dich noch innerhalb der ersten befinden. Habe momentan das selbe Problem, hab meinen im Januar gekauft und gestern dem Händler gebracht weil die Temperatur des Kühlwasser nie den Sollwert erreicht. Die wollten auch zuerst mit meiner Garantie arbeiten bis ich sie auf die 180 Tage Regel hingewiesen habe.


    Bezüglich der Entfernung (Problem hab ich ebenfalls) wenn ich des ort auch richtig verstanden habe, ist es dem Kunde zu zumuten einen Weg von etwa 85km zurückzulegen um ihn in der Niederlassung zu reparieren in der er gekauft wurde. Ist die Distanz höher kann er auch nach Rücksprache mit der NL in der das Fahrzeug gekauft wurde in eine regionale NL gebracht werden




    So wie ich das verstanden habe, hast du das Fahrzeug nun in eine frei Werkstatt gebracht hier wird BMW sich streuben die Kosten zu übernehmen aber mit den oberen Argumenten sollte es normal möglich sein eine Einigung mit der NL zu finden.

  • Aber die Gewährleistung könnt ihr nur beim Händler, bei dem ihr das Fahrzeug gekauft habt, geltend machen. Der Leistungsort ist da, wo der Händler sitzt. Und wenn das 700 km weit weg ist, tja, pech gehabt.


    Garantie ist etwas ganz anderes! Hier könnte evtl. etwas anderes gelten.


    ps. Die Beweislastumkehrfrist ist übrigens nicht 180 Tage, sondern 6 Monate. Das können schon ein paar Tage ausmachen. Das mit den 85 km ist im Übrigen nirgendwo geregelt und wenn überhaupt Kulanz des Verkäufers.

  • Danke für die Info bzgl. der Distanz.


    Auch wenn der Händler sich den Vorschriften sicherlich bewusst ist, versucht er sich, mit der Tatsache rauszuwinden, dass ich nicht direkt zu ihm gekommen bin.


    Das Auto habe ich jedoch nicht in einer freien Werkstatt zur Reparatur, sondern direkt bei BMW München gegeben.

  • 1. 180 Tage: In den ersten 180 Tagen ab Kauf muss dir die Niederlassung belegen das der defekt beim Kauf noch nicht war. In den darauf folgenden 180 Tagen bist du in der Beweispflicht.


    Sprich du solltest dich noch innerhalb der ersten befinden.


    Das ist ja soweit richtig. Allerdings muss man die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler gelten machen, bei dem man das Produkt erworben hat. Fährt man - ohne Absprache - woanders hin, ist der Händler, bei dem gekauft wurde, fein raus.


    Sollte noch eine zusätzliche Garantie vorhanden sein, so wie ich das hier verstanden habe, muss man in den Bedingungen nachlesen, was alles wie davon abgedeckt ist. Und auch ob man die Freie Werkstattwahl hat.


    Kurzum: Bei Problemen erst einmal immer an den Händler wenden, bei dem man den Wagen gekauft hat.

  • Auch wenn der Händler sich den Vorschriften sicherlich bewusst ist, versucht er sich, mit der Tatsache rauszuwinden, dass ich nicht direkt zu ihm gekommen bin.


    Wie Schmittler bereits schrieb. Er muss sich nicht raus winden. Er nimmt nur sein Recht in Anspruch. Kennt man seine eigenen Rechte und Pflichten nicht, hat man oft das Nachsehen.

  • "Man kann es ja mal probieren". Aber es kann ja nicht wahr sein, dass man gutes Geld in Qualität reinsteckt und nicht einmal bei der Reparatur in der Fachwerkstatt gefragt bekommt, ob man sich denn beim Händler bereits gemeldet hat, geschweige sich außer "Ich notiere mir die EP Garantie" gar nicht dazu äußert.
    Das hat nichts mit Kundenbindung zu tun.


    Es geht hier um einen einzigen Konzern, nicht um einen..."Gebrauchtwagenhändler aller Marken", bei denen man sich bei gleichem Sachverhalt m.M.n. nicht über ein Schreiben mit gleicher Aussage verwundert zu sein braucht.

  • "Man kann es ja mal probieren". Aber es kann ja nicht wahr sein, dass man gutes Geld in Qualität reinsteckt und nicht einmal bei der Reparatur in der Fachwerkstatt gefragt bekommt, ob man sich denn beim Händler bereits gemeldet hat, geschweige sich außer "Ich notiere mir die EP Garantie" gar nicht dazu äußert.
    Das hat nichts mit Kundenbindung zu tun.


    Es geht hier um einen einzigen Konzern, nicht um einen..."Gebrauchtwagenhändler aller Marken", bei denen man sich bei gleichem Sachverhalt m.M.n. nicht über ein Schreiben mit gleicher Aussage verwundert zu sein braucht.

    Was glaubst was die machen ?
    Und es ist ein Unterschied ob Niederlassung oder Händler. Und die Händler arbeiten für sich.




    Ich hab das damals mit meiner EP, meinem Händler und der NL hier in NBG selbst ausgehandelt. Die NL durfte erst ran, nachdem das GO vom Händler kam.

    Immer wenns mich umhaut und mir schwindet der Humor - Stell ich mir Politiker beim Ficken vor!


    Whenever something says, 'The first black, the first latino, or the first woman', it just means a white guy did it first.


    #1: I tell every new hire the same thing. Spend that cash. No one needs a $100 million funeral. #2: Or a $50 million ex-wife