Servus zusammen,
also wieso ein Händler mit solchen Phantasie-Argumenten kommt sollte einem ja klar sein, denn wer bezahlt schon gerne etwas zusätzlich. Generell würde ich in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf jeglichen defekt beim Händler auf Gewährleistung anbringen, denn wie es hier schon einige gesagt haben ist er ihn der Beweispflicht, dass der defekt erst nach Kauf entstanden ist. Da wohl viele Teile nicht von heut auf morgen defekt gehen und der Verschleiß ne große Rolle spielt ist es eh meist unmöglich zu sagen wann der eigentliche defekt aufgetreten ist. Teil könnte beim Kauf ja schon nen ''Kacks'' gehabt haben.
Den besten Fall den mir mein Spezel einer BMW Niederassung (bearbeitet Garantie und Gewährleistungsanträge) erzählt hat war das ein Kunde einen BMW beim freien Händler gekauft hat, am nächsten Tag ein defekt am Fzg aufgetreten ist. Der Kunde natürlich ab zum Händler und dann kam die Keule des Händlers:,, Sie haben das Fzg ausserhalb meiner Öffnungszeiten gekauft, daher besteht keine Gewährleistung.''
Zur Erklärung: Der Kunde hatte mit dem Händler einen Termin für ne Probefahrt nach Ladenschuss ausgemacht weil er halt auch tagsüber arbeitet.
Der Klopfer an der Sache war der Kunde hat es GEGLAUBT und wollte seine Karre bei BMW auf eigene Rechnung reparieren....
Also wie man sieht steht jeden Tag mindestens ein Dummer auf der seine Rechte nicht kennt, daher wird es ein Händler immer probieren so wenig wie möglich zu zahlen. Würde glaub keiner anders machen.
EIn Tipp noch am Ende an alle die das Problem haben und der Händler nicht zahlen will, geht zu ihm hin und erklärt ihm das ihr genau wisst welche Rechte ihr habt und das er eh keine Chance hat, da lässt sich manchmal der Anwalt sparen und der Händler erkennt das kein ''Dummer'' vor ihm sitzt.