Hey ihr Lieben
Nach langem rumstöbern und etlicher Problemlösungen, musste ich mich doch jetzt anmelden, da ich keinen Rat mehr finde.
Ich besitze seit Jahren einen stinknormalen E90 ohne großes pipapo und er hat mich auch immer treu begleitet.
"Problemchen" konnte ich mit Hilfe diesem Forums immer beheben, doch jetzt stecke ich fest.
Vor kurzem hat mich ein geliebter Straßen-gesetzestreuer Taxifahrer mit seinem rechten Kotflügel von der Straße abgedrängt.
Nun fing der Ärger an. Um nicht groß vom Thema abzukommen, hänge ich das Gutachten mit ran.
Leider handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Die Reparaturkosten betragen ca. 4400 Eur (inkl MwSt.)
Der WBW wurde jedoch bei 4000 Euro festgesetzt.
Der Restwert beläuft sich auf ca. 2400 Eur.
Vorweg möchte dazu sagen, dass ich in jedem Fall das Auto behalten möchte. Es ist mir schon sehr ans Herz gewachsen und es hat regelmäßig alle Inspektionen gesehen und ist bis Dato durch jeden TÜV mit Bravur durchgerutscht. Und ehrlich gesagt, ein vergleichbares Fhz für 4 tsd Taler - naja !
Es ist natürlich so, dass die umfänglichen Arbeiten mit ca 1600 Eur nicht realisierbar sind. Mit gebrauchten oder generalüberholten Teilen wäre es sicherlich möglich, kommt mir aber ganz sicher nicht in die Tüte. Das ist ein Prinzip!
Jetzt möchte ich natürlich von der 130 % Regelung gebrauch machen. Aber wie ?! Und wie läuft das ab ?
Eine telefonische Rücksprache mit der Zurich, war genauso Aufschlussreich, als hätte ich eine Kackwurst runtergespült.
Sie stellte sich quer und wollte mir weis machen, es ist ein Totalschaden und mehr als 1600 bekomme ich niemals Ich sagte es sei ein wirtschaftlicher Totalschaden - da sagt sie nein, ein Totalschaden. Um es einfach mal kurz zu erwähnen
Was muss ich nun machen, um dennoch von der 130 % Regelung zu profitieren ?
Wie wird das abgerechnet ?
Wird das im Voraus bezahlt oder erst danach?
Muss die gegnerische Versicherung das 2. Gutachten (bzw Reparaturbescheinigung) auch bezahlen ?
Um es vorweg zu nehmen, ich möchte mich nicht an dem Unfall bereichern, sondern lediglich das Fhz in den Stand vor dem Unfall bringen und das nur mit originalen Neuteilen. Es ist dennoch schwer bei einer "Selbstreparatur" (ausgenommen Achsenvermessung, Spur und Sturz einstellen) eine detaillierte Rechnung zu schreiben, wie auch ?! Folglich würde es so ablaufen, dass ich sämtliche Teile beim Hersteller erwerben würde. Das Fhz von Berlin nach Emsdetten fahren würde, 2 meiner Freunde in der Werkstatt, am Wochenende, alles einbauen - Achsenvermessung, Spur und Sturz würde der Chef berechnen mit Rechnung natürlich. Und danach würde ich das Fahrzeug erneut beim Gutachter vorstellen, das sämtliche Schäden vom Unfall behoben worden sind. Ich kann dann zwar Rechnungen von den Teilen und der Achsenvermessung etc, der Vs vorzeigen, aber wie kann ich die anderen Kosten abrechnen ? Die Überfahrt nach Emsdetten, die Bezahlung der 2 Mechaniker (auch wenn über Freundschaftsbasis, werde ich sie nicht, mit nichts abspeißen. Und wenn es ein Hunni und nen Kasten Bier für jeden ist) Wie wird das gehandhabt ? Oder bezahlt die Versicherung, die im Gutachten genannten Reparaturkosten (Netto) voll aus ?
Vielleicht hatte mal jemand solch einen Fall und kann weiterhelfen ?
Wäre euch echt dankbar.
Lieben Gruß