130 Prozent Regel - wie vorgehen ?!

  • Hey ihr Lieben :P


    Nach langem rumstöbern und etlicher Problemlösungen, musste ich mich doch jetzt anmelden, da ich keinen Rat mehr finde.
    Ich besitze seit Jahren einen stinknormalen E90 ohne großes pipapo und er hat mich auch immer treu begleitet.
    "Problemchen" konnte ich mit Hilfe diesem Forums immer beheben, doch jetzt stecke ich fest.


    Vor kurzem hat mich ein geliebter Straßen-gesetzestreuer Taxifahrer mit seinem rechten Kotflügel von der Straße abgedrängt.
    Nun fing der Ärger an. Um nicht groß vom Thema abzukommen, hänge ich das Gutachten mit ran.


    Leider handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden.
    Die Reparaturkosten betragen ca. 4400 Eur (inkl MwSt.)
    Der WBW wurde jedoch bei 4000 Euro festgesetzt.
    Der Restwert beläuft sich auf ca. 2400 Eur.


    Vorweg möchte dazu sagen, dass ich in jedem Fall das Auto behalten möchte. Es ist mir schon sehr ans Herz gewachsen und es hat regelmäßig alle Inspektionen gesehen und ist bis Dato durch jeden TÜV mit Bravur durchgerutscht. Und ehrlich gesagt, ein vergleichbares Fhz für 4 tsd Taler - naja !


    Es ist natürlich so, dass die umfänglichen Arbeiten mit ca 1600 Eur nicht realisierbar sind. Mit gebrauchten oder generalüberholten Teilen wäre es sicherlich möglich, kommt mir aber ganz sicher nicht in die Tüte. Das ist ein Prinzip!
    Jetzt möchte ich natürlich von der 130 % Regelung gebrauch machen. Aber wie ?! Und wie läuft das ab ?
    Eine telefonische Rücksprache mit der Zurich, war genauso Aufschlussreich, als hätte ich eine Kackwurst runtergespült.
    Sie stellte sich quer und wollte mir weis machen, es ist ein Totalschaden und mehr als 1600 bekomme ich niemals :D Ich sagte es sei ein wirtschaftlicher Totalschaden - da sagt sie nein, ein Totalschaden. Um es einfach mal kurz zu erwähnen ^^


    Was muss ich nun machen, um dennoch von der 130 % Regelung zu profitieren ?
    Wie wird das abgerechnet ?
    Wird das im Voraus bezahlt oder erst danach?
    Muss die gegnerische Versicherung das 2. Gutachten (bzw Reparaturbescheinigung) auch bezahlen ?


    Um es vorweg zu nehmen, ich möchte mich nicht an dem Unfall bereichern, sondern lediglich das Fhz in den Stand vor dem Unfall bringen und das nur mit originalen Neuteilen. Es ist dennoch schwer bei einer "Selbstreparatur" (ausgenommen Achsenvermessung, Spur und Sturz einstellen) eine detaillierte Rechnung zu schreiben, wie auch ?! Folglich würde es so ablaufen, dass ich sämtliche Teile beim Hersteller erwerben würde. Das Fhz von Berlin nach Emsdetten fahren würde, 2 meiner Freunde in der Werkstatt, am Wochenende, alles einbauen - Achsenvermessung, Spur und Sturz würde der Chef berechnen mit Rechnung natürlich. Und danach würde ich das Fahrzeug erneut beim Gutachter vorstellen, das sämtliche Schäden vom Unfall behoben worden sind. Ich kann dann zwar Rechnungen von den Teilen und der Achsenvermessung etc, der Vs vorzeigen, aber wie kann ich die anderen Kosten abrechnen ? Die Überfahrt nach Emsdetten, die Bezahlung der 2 Mechaniker (auch wenn über Freundschaftsbasis, werde ich sie nicht, mit nichts abspeißen. Und wenn es ein Hunni und nen Kasten Bier für jeden ist) Wie wird das gehandhabt ? Oder bezahlt die Versicherung, die im Gutachten genannten Reparaturkosten (Netto) voll aus ?


    Vielleicht hatte mal jemand solch einen Fall und kann weiterhelfen ?
    Wäre euch echt dankbar.



    Lieben Gruß

  • Der Fehler war, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Jetzt ist das Ding so gut wie durch. Allerdings greift die 130% Regel auf den WBW, der Restwert ist dabei vollkommen egal. Und 4400 Euro sind nur 110% des WBW mit 4000 Euro, also reparaturwürdig, aber nur bei vollständiger Reoaratur in Fachwerkstatt und weiterer Nutzung von min. 6 Monaten.


    BTW: Bei Anwendung der 130% Regel wird nie an dich ausgezahlt, sondern nur direkt mit der reparierenden Werkstatt abgerechnet. Sobald du selber abrechnen willst, wird es zur fiktiven Abrechnung und die 130% Regel greift nicht mehr.


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  • Erstmal danke für eure Antworten :)


    Jedoch möchte ich nochmal betonen, dass es mir nicht darum ging, Profit aus der Sache zu schlagen.
    Deshalb habe ich mich auch dafür entschieden, den Gutachter der G-VS zu beauftragen.
    Der Gutachter an sich war schon echt ok und konnte alles für mich plausibel darlegen und beweisen.
    Ich denke auch kaum, dass ein anderer Gutachter, den ich aussuchen müsste - zu einem grob abweichenden Gutachten gekommen wäre.
    Dadurch, dass ich keinen Gutachter persönlich kenne - wäre es so oder so schon ein "neutrales" Gutachten geworden. Ich denke es hätte nicht viel geändert.
    Mein Fahrzeug weist Altschäden von knapp 5000 Eur auf, dass sind insbesondere die Vandalismusschäden am Lack auf der Motorhaube und der kompletten rechten Seite. Anders als behauptet leggt zwar nicht der Motor, aber der Turbo drückt nen bisschen öl an der Dichtung raus. Deswegen wollte ich kein Aufstand machen, da er behauptet der Motor verliert öl, dabei ist es aber der Turbo, also egal. Im Winter ist mir noch jemand leicht ins Heck gefahren, daher ist die Heckstoßstange auch kaputt. Dafür habe ich das Geld schon erhalten, jedoch habe ich das nicht repariert, da im März das Auto komplett neu lackiert wird und ich dann einen neuen unlackierten Stoßfänger gekauft hätte.
    Der Wiederbeschaffungswert liegt bei 4000 EUR (also der Wert meines Fhz-es vor dem Unfall!). Der Gutachter hat mir dazu die Marktanalyse per Email geschickt, die Grundlage für seine Entscheidung, um den WBW zu ermitteln. Die Marktanalyse ergab: " Der Korridor für unbeschädigte Fahrzeuge liegt im Bereich von knapp 4000 bis 6490 EUR. (DAT: 5319 EUR / Internet 3300- 12500 EUR / Car-TV 3561-6800 EUR).
    Mit wissen der Lackschäden (die nun wirklich den Preis bei einem Verkauf drücken) dem kaputten Stoßfänger hinten und die anderen Kleinigkeiten, ölverlust, kratzer an dem Stoßfänger vorne. Finde ich den WBW von 4000 EUR, zumindest im Bezug der Marktanalyse, mehr als gut gewollt und mit einem Auge zugedrückt. Ich möchte damit sagen, dass selbst wenn ich einen Gutachter selbst beauftragt hätte, viel am WBW wäre da wohl nicht gegangen. Es ist nunmal ein 2L E90 den wahrscheinlich jeder 3 fährt und auch noch "erhebliche" Wertverlustschäden aufweist. Viel mehr wäre da wohl nicht gegangen, bis auf, dass die Versicherung das Gutachten nicht plausibel findet und mich nachher nochmal zu ihrem schickt. :S
    Ärgerlich ist natürlich, dass der Gutachter mit der Kalkulation knapp 400 EUR über dem WBW ist . Ein Gutachter den man "gut" kennt, hätte sicherlich etwas gedreht - jedoch lag der mir ja sowieso nicht vor ;) Daher muss ich es nehmen wie es ist und ein kleiner Hoffnungsschimmer bleibt ja, aufgrund der 130% Regelung.


    Im Bezug auf den Kommentaren zum: "Anwalt nehmen"


    Das habe ich bereits auch überlegt, jedoch liegt ein Streitfall vor. Denn die Streitfrage ist nicht geklärt.
    Der Fahrer behauptet, er sei nicht Schuld. Die Polizei (3 Personen) ist am Tattag zwar auch zu der Erkenntnis gekommen, dass sich der Unfall nur so ereignet haben kann, wie ich es ausgesagt habe, da relevante Spuren an meinem Fahrzeug, sowie Fahrbahn und Bordsteinkante gefunden wurden, jedoch behauptet der Taxifahrer weiterhin, er wäre nicht Schuld. Die Polizei sagte ihm noch, dass sie nicht zum ersten Mal einen VU aufnehmen und es eindeutig wäre, jedoch wolle er dabei bleiben. Die Polizei stellte ihm daraufhin noch ein Bußgeld aus. Ich glaube 30 oder 35 EUR. Auch der Gutachter schreibt zumindest im Gutachten beim Punkt "Plausibilität" Die Angaben zum Schadenhergang können nach dem momentanen Kenntnisstand dem vorliegenden Schadenbild zugeordnet werden." Jedoch ist das keine Sicherheit für mich, da es wahrscheinlich immer noch zur Vh kommen kann. Ich möchte nachher nicht auf die Kosten des Rechtsbeistandes sitzen bleiben, denn eine VRS besitze ich nicht mehr seit ca 2 Jahren. Das war auch auch einer der ausschlaggebenden Punkte, warum ich mich für den Gutachter der Geg.Vers. entschieden habe. Selbst wenn nachher das Gericht dem Schädiger zuspricht , bleibe ich nicht auf die Kosten des Gutachtens sitzen, so wurde es mir zumindest telefonisch mitgeteilt. Das Gespräch habe ich mitgeschnitten.
    Um auf die Aussage von hydrou zu kommen. Eine fiktive Abrechnung bei der 130% Regelung muss es geben, da diese in vielen Urteilen und Portalen auch genannt wird. Ich habe mich wirklich die letzten 3 Tage sehr mit dem Thema auseinander gesetzt, überall geguckt, Foren quasi durchblättert. Jedoch auf meine Fragen, die oben beschrieben sind , keine Antwort erhalten. Nirgends wird erwähnt, wie ich vorgehen muss, wie abgerechnet wird, wann erfolgt die Auszahlung etc.


    Ich möchte jetzt nicht alle Quellen nennen um den Beitrag überschaubar zu halten, jedoch findet man z.B. hier: #mce_temp_url# , dass eine fiktive Abrechnung ganz sicher möglich ist bei der 130% Regelung.




    Ganz liebe Grüße

  • Soweit ich weiß ist es nicht zu spät für einen unabhängigen Gutachter. Auch wenn die Versicherung ihren schon vorbei geschickt hat, verlierst du nicht den Anspruch.
    Aber wie schon gesagt wurde: nimm dir einen Anwalt. zahlt eh die gegnerische Versicherung und es ist mit Abstand die stressfreiste Variante.

  • Danke für deine Antwort PD330 :)


    Ein Gegengutachten meinerseits wäre nur möglich, wenn das bereits erstellte Gutachten Fehlerhaft wäre.
    Das hat mich dennoch auf eine Idee gebracht.
    Der SV hat in seinem Gutachten die Lenkung beanstandet. Diese schlägt natürlich auch mit 1000 Eur (rein Matrial) zu buche.
    Jedoch steht gar nicht fest ob die Lenkung wirklich kaputt ist. Schon beim Gutachten sagte er, na dann werden wir auf jeden Fall obligatorisch eine neue Lenkung einbauen lassen. In seinem Gutachten schreibt er auch nicht, dass die Lenkung kaputt sei, sondern lediglich sicherheitshalber erneuert werden muss. Unter dem Punkt "Schadenbeschreibung schreibt er folgendes: "[...] Da hier beide Felgen vorn beschädigt sind, ist aus Sicherheitsgründen die Lenkung zu erneuern." Die Lenkung ist aus meiner Sicht auch völlig in Ordnung. Ich würde jedoch sagen, dass entweder ein Dämpfer oder die Spurstange nen Ding weg bekommen haben von dem Bordstein.


    Wenn ich also belegen könnte, dass die Lenkung ok ist, ggf. die Spurstange oder der Stoßdämpfer getauscht werden sollten, wäre das Gutachten mindestens doch fehlerhaft, oder ? Somit würden natürlich die Reparaturkosten fallen und ich hätte eine hohe Chance, dass die Reparaturkosten unterhalb des WBW (4000 EUR) liegen und ich somit vorerst fiktiv Abrechnen könnte (Netto) und mir später nach einreichen der Rechnungen die Mehrwertsteuer wieder geben lassen könnte, wenn die Reparaturkosten Brutto den WBW nicht übersteigen bzw. den Reparaturbetrag Brutto im "neuen Gutachten"? Oder liege ich da falsch ?


    EDIT: Quelle:http://www.verkehrslexikon.de/Module/SVGutachten.php#60 Anspruch des Geschädigten auf Gegengutachten? http://www.verkehrslexikon.de/Module/SVGutachten.php#60

    Lieben Gruß

  • Wenn der Unfallgegner so wie hier zuckt, wäre ich auf jeden Fall beim RA, ungeachtet der Lage um das Gutachten.

  • Schon beim Gutachten sagte er, na dann werden wir auf jeden Fall obligatorisch eine neue Lenkung einbauen lassen. In seinem Gutachten schreibt er auch nicht, dass die Lenkung kaputt sei, sondern lediglich sicherheitshalber erneuert werden muss. Unter dem Punkt "Schadenbeschreibung schreibt er folgendes: "[...] Da hier beide Felgen vorn beschädigt sind, ist aus Sicherheitsgründen die Lenkung zu erneuern."

    Sowas geht aus meiner Sicht gar nicht. Das ist mit Sicherheit nicht unabhängig.
    Entweder ist es defekt oder nicht. Nur etwas aus "Sicherheit" tauschen zu wollen, hat nur einen Zweck...


    Du solltest dir schleunigst einen anderen Gutachter holen.
    Damit kannst du dir eine Menge ärger sparen bzw. der wirtschaftliche Totalschaden ist hinfällig.

  • Es bleibt ein wirtschaftlicher Totalschaden, solange Reparaturkosten > wiederbeschaffungswert - Restwert. Sprich du bekommst max. 1600€ für eine Reparatur (mal angenommen Restwert und wiederbeschaffungswert stimmen und ohne 130% Regel).
    Es wird also nicht mehr werden, wenn er die Lenkung raus nimmt.