Tüvabnahme beim Gewindefahrwerk

  • hi,


    hätte da mal wieder eine Frage an euch,besser gesagt an die Gewindefahrwerkbesitzer.


    Meine Frage, wäre was wurde den bei euch alles gemessen wie ihr dieses beim TÜV eintragen lassen wolltet.


    Haben die bei euch Balast in den Kofferraum gelegt oder musstet ihr auf Holzrampen drauffahren???


    Hab meins zwar auch schon eintragen lassen aber der wollte nur die kennzeichnung an den Dämpfern sehen und hat die neue Fahrzeughöhe gemessen,mehr wollte dieser nicht wissen.


    Da ich ihn jetzt aber noch nen guten Zentimeter runter geschraubt habe, weis ich nicht ob ich es neu eintragen lassen sollte oder ob man bei einer Kontrolle die Ausrede benutzen könnte,das sich das Fahrwerk gesezt hat.


    Vielen Dank im voraus.



    Mit freundlichen Grüßen


    Sven

  • Klar setzen die Federn etwas nach aber das würd ich nicht als Ausrede benützen ;)


    Du mußt noch mal zum TÜV und die neue Höhe eintragen lassen. Das Auto wird bestimmt noch mal verkeilt um die Freigängigkeit zu prüfen

  • Damals wurde bei mir nix verkeilt hat nur die Kennzeichnung verglichen und die höhe gemessen und mehr wollten die nicht wissen

  • Habe noch keine Gewindefahrwerks-Erfahrung, aber...


    Wie es abgenommen wird, liegt wohl immer am Prüfer.
    Der Eine nimmt nur die Daten
    Der Andere nimmt die Fahrzeughöhe
    Und Der wo es ganz genau macht, nimmt die Maße von Radmitte zur Kotflügelkante auf.


    Die Freigängigkeit sollte jedoch jeder ordentliche Prüfer kontrollieren!


    Ich selbst halte das sog. Verkeilen zwar für übertrieben, aber man sieht halt sofort ob die Räder beim extremen Einfedern freigängig sind.

  • Bei uns in der Gegend hätte ich da keine Angst wegen der Kontrolle, doch da jetzt die Treffen wieder langsam anlaufen und ich dort auf mehreren vertreten sein werde,habe ich bedenken wegen der verstärkten Kontrollen.


    Da bleibt mir wohl nix anderes übrig als wieder hoch zuschrauben,schweres Herzens.



    Da ich auf gar keinen Fall Tüv bekomme,wenn sie ihn verkeilen.

  • Bei mir (und so ziemlich von allen wo ich es gehört hab) wurde das Restgewinde gemessen und in den Papieren vermerkt.


    Zur Prüfung der Freigängigkeit wurde das Auto auf kleine Rampen gefahren und so maximal verschränkt.
    In manchen Fällen ist der Prüfer noch ne schnelle Runde mit 3 Leuten drin über den Platz geheizt.



    Nur die Fahrzeughöhe einzutragen ist irgendwie Käse, weil du ja schon je nach Reifendruck oder Sommer- oder Winterreifen schon ein paar cm abweichst.

  • Bei meinem Corsa B damals wurde die Restgewindelänge gemessen, das Auto verkeilt, eine Probefahrt gemacht und am Ende die Scheinwerferunterkantenhöhe zum Fahrbelag gemessen.


    Den laut StVZO ist es pflicht 50 cm vom Lichtaustrittswinkel bis zum Fahrbahnbelag zu haben.


    Aber laut Gesetzt kommen sowieso die wenigsten mit ihren Gewindefahrwerken durch


    50cm Scheinwerferunterkante (ich sag nur Opel Tigra - Serie 47cm)
    20cm Kennzeichenunterkante (ich sag nur Peugeot 206 - Serie 23cm)
    Bodenfreiheit unter dem Auto 11cm
    Bodenfreiheit unter beweglichen Teilen (Kunstoff, Gummi) 8cm
    und und und


    Es kommt immer auf den Prüfer drauf an...