Tüvabnahme beim Gewindefahrwerk

  • Leider nicht, das sind Auflagen aus Deutschland....


    Das hab ich ja noch nie gehört. Als ich mein erstes Gewindefahrwerk in ein in Deutschland zugelassenes Auto eigebaut habe sagte man mir es gibt keine Mindesthöhe. Lediglich die Freigängigkeit bei den Reifen muß vorhanden sein. Jetzt hab ich etwa 5-6cm Bodenfreiheit und es hat auch niemand danach gefragt...

  • Vielleicht ein paar Millimeter. Zentimeter sicher nicht.


    Also meine Winterreifen haben nen errechneten Durchmesser von 63,1 cm, meine Sommerreifen von 64 cm.
    Dann sinken die Winterreifen noch stärker ein, durch die höhere Flanke (kein RFT). Wird insgesamt auf ca. 2,5 cm rauslaufen.
    Merke das in einem speziellen Parkhaus immer ganz gut.


  • Das mit den 50cm Scheinwerferunterkante und 20cm Nummernschildunterkante kenne ich und finde es auch in den Gesetzestexten.


    Aber das mit der Bodenfreiheit nicht. Hast du dazu ne Quelle?

  • Moinsen,


    brauche ich eigentlich beim Einbau eines Gewindefahrwerkes kurze Koppelstangen? Beim E 46 war das so...Gruß Heiko ?(

    DAS LEBEN WÄR' NUR HALB SO NETT, WENN KEINER EINEN VOGEL HÄTT' ! ! ! :thumbsup:



  • Es gibt keinen Gesetzestext über Bodenfreiheit. Es sind Richtlinien. 11cm sind aus Österreich. Deutschland sind es 8cm zu festen Teilen und 7cm zu beweglichen Teilen (etwa eine Kunststofflippe als Golf 2)