Gewährleistung beim Verkauf meines Firmenwagens

  • Hallo und guten Tag,


    aufmerksame Leser dieses Forums wissen ja, das mein e91 ein echtes
    "Montagsauto" ist.


    Jetzt meine Frage:


    Er ist auf die Firm zugelassen. Wenn ich ihn nun verkaufe, (habe die
    Faxen langsam satt) muss ich wohl Gewährleistung bieten, oder?
    Das würde mir echt reichen. Das Teil hat ja ständig Macken.


    Momentan: Türgriffe klemmen wieder, obwohl ich bereits neue habe.
    Zentralverrieglung spinnt beim Verschließen.
    Jetzt bei der Kälte scheppert das Panoramagalsdach.
    Bordcomputer spinnt beim Verbrauch.
    Zittern der Xenons nur behelfsmäßig gelindert.

    "Die weltweite Nachfrage nach Kraftfahrzeugen wird eine Million nicht überschreiten - alleine schon aus Mangel an verfügbaren Chauffeuren." - Gottlieb Daimler (1834-1900)

  • Hol dir doch einen Neuen und gib ihn in Zahlung. Dann ist es nicht mehr dein Problem.


    KJG

  • Muß eine Firma nicht den Gegenstand des Autoverkaufes haben, damit sie Gewährleistung anbieten muß?


    Göran

  • Hi,


    nein, stimmt so nicht ganz. Wenn z. Bsp. ein Florist seinen Kangoo-Kastenwagen an eine Privatperson verkauft, tritt seit neuestem diese Gewährleistungsklausel auf.


    Touring,
    sprich Deinen SB an. Der muss das wissen. Meiner hatte mich damals darauf aufmerksam gemacht.


    Grüße

  • Hallo Touring,


    der Geschäftszweck spielt für die Gewährleistung (leider) keine Rolle.


    Schönen Gruß
    MikeM

  • Zitat

    Original von MikeM
    Hallo Touring,


    der Geschäftszweck spielt für die Gewährleistung (leider) keine Rolle.


    Schönen Gruß
    MikeM


    Danke für eure Infos.


    Ist irgendwie schon doof, da man damit einer Firma nur eine Möglichkeit offen lässt einen Geschäftswagen wieder los zu werden.


    Göran

  • Eine andere Möglichkeit wäre noch eine Gebrauchtwagen-Garantie für den Wagen abschließen und mit dieser dann zu verkaufen.


    Nebelberg

    Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab.
    (altes indianisches Sprichwort)

  • Moin Moin,


    wie wäre die Sache eigentlich, wenn er den Wagen erst an einen Freund verkauft, und der den Wagen dann weiterverkauft? Gilt die Gewährleistung dann immer noch?


    ;)


    FA

  • Einer mehr im Brief.


    Kostet auch nicht wenig.

    "Die weltweite Nachfrage nach Kraftfahrzeugen wird eine Million nicht überschreiten - alleine schon aus Mangel an verfügbaren Chauffeuren." - Gottlieb Daimler (1834-1900)

  • Ich habe es nicht glauben können, dass auch ein Bäcker beim Verkauf seines Firmenwagens Gewährleistung übernehmen muß.


    Aber der Gesetzestext:


    § 474
    Begriff des Verbrauchsgüterkaufs


    (1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften.


    schreibt nur von Unternehmer, scheint also doch zu stimmen. Was sich der Gesetzgeber da wieder gedacht hat :spinn: ?