Obacht mit dem Gutchater:
Bei Schäden unter ~1500€ hast Du die Schadensminderungspflicht. Das heißt, dass du die Reparatur- und Folgekosten nicht unangemessen vermehren darfst. Da zählt auch das Gutachten für 600€ mit dazu.
Alternative ist der Kostenvoranschlag des Autohauses mit dem Vermerk, dass die entstehenden Reparaturkosten ggf. höher ausfallen können, weil kein Gutachten erstellt wurde.