Da wurde gar Nichts gelockert. Es bleibt nach wie vor ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, gemäß§ 142 StGB und stellt somit ein Straftatbestand dar!
Sollte sich der Flüchtige binnen 24h nach dem Unfall doch selber stellen, kann die Strafe lediglich nur noch gemildert werden.
JEDER Unfallbeteiligter, der sich direkt vom Unfallort entfernt macht sich STRAFBAR und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft!!!
Es gibt keine Lockererung! Entfernen vom Unfallort darf man nicht, wenn man als Verursacher dringend weg muss, muss die Polizei gerufen werden um den Unfall aufzunehmen! Auch ein Zettel mit Telefonnummer ist nicht ausreichend!