Mein parkendes Auto wurde beschädigt.

  • Da wurde gar Nichts gelockert. Es bleibt nach wie vor ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, gemäß§ 142 StGB und stellt somit ein Straftatbestand dar!
    Sollte sich der Flüchtige binnen 24h nach dem Unfall doch selber stellen, kann die Strafe lediglich nur noch gemildert werden.


    :!: JEDER Unfallbeteiligter, der sich direkt vom Unfallort entfernt macht sich STRAFBAR und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft!!! :!:

    :dito: Es gibt keine Lockererung! Entfernen vom Unfallort darf man nicht, wenn man als Verursacher dringend weg muss, muss die Polizei gerufen werden um den Unfall aufzunehmen! Auch ein Zettel mit Telefonnummer ist nicht ausreichend!

    Wen Gott strafen wollte, den versah er mit Verstand...
    Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden!



  • Moin,


    also kannst du dich ja erstmal glücklich schätzen dass das ganze aufgefallen ist und du den Schuldigen kennst. Ob er es jetzt bemerkt hat und absichtlich davon ist oder ob er es nicht bemerkt hast kannst du laut der Zeuging leider nicht zu 100% beurteilen. Klar, wenn der Kerl das mit Absicht gemacht hat, dann gehört er an den Testikeln an nen Baum genagelt (hab selbst solche Parkplatzmacken in meinem Benz gehabt, Hass pur), aber stell dir vor er hats wirklich nicht bemerkt und bekommt jetzt wegen so einer "Lapalie" (nur Blechschaden) ne Vorstrafe eingetragen weil es einen allgemeinen Hass auf so Leute gibt. Was ist der Lackierer denn für einen Wagen gefahren? Kleinwagen? VW Bus oder Ähnliches? Die Dinger sind ja meist auch etwas unübersichtlich und da passiert das schnell.
    Solange du nicht 100% seine Schuld beweisen kannst (aussteigen, gucken, abhauen) würde ich selbst keine Anzeige erstatten. Wenn die Polizei das macht, ist das nicht dein Bier. Ich könnte aber nciht mit dem Gewissen leben jemand anderem so dermaßen vors Bein zu pissen ohne genau zu wissen ob ers wirklich gemerkt hat. Versetz dich einfach in seine Lage und denke nochmal in ruhe drüber nach ;D


    Was anderes ist natürlich die Behebung des Schadens. Kostenvoranschlag auf jedenfall von BMW machen lassen und dann die Karre eventuell in einer anderern Lackiererei mahcen lassen. Ich würde aber nicht zum Unfallverursacher gehen ;).

  • (...) aber stell dir vor er hats wirklich nicht bemerkt und bekommt jetzt wegen so einer "Lapalie" (nur Blechschaden) ne Vorstrafe eingetragen weil es einen allgemeinen Hass auf so Leute gibt. (...) Ich könnte aber nciht mit dem Gewissen leben jemand anderem so dermaßen vors Bein zu pissen ohne genau zu wissen ob ers wirklich gemerkt hat. Versetz dich einfach in seine Lage und denke nochmal in ruhe drüber nach ;D

    Den von Boxter berichteten Schaden sehe ich schon lange nicht mehr als "Lapalie" an, den die Höhe des Schadens liegt im vierstelligen Bereich!
    Meiner Meinung nach ist es auch unstrittig, unabhängig von der Schadenshöhe, dass jemand offensichtlich einem Fremden sein Eigentum beschädigt hat und sich vor der Verantwortung, den Schaden wieder entsprechend zu ersetzten, drückt oder gedrückt hat.
    Für mich ist es offensichtlich, dass man wirklich getrost davon ausgehen kann, dass der Fahrer es gemerkt haben muss!
    Wir sprechen hier nicht nur von der Seite des Fahrzeugs, welche aufgeschrammt wurde, sondern auch noch vom Kotflügel und den Stoßstangen, die ebenfalls erheblich beschädigt wurden...das wird sehr schwierig zu leugnen sein!
    Ich respektiere zwar deine Meinung und jeder sollte das für sich selber entscheiden, doch teilen kann ich diese in keinster Weise, da sie bei mir auf völliges Unverständnis trifft!


    Der Fahrer gehört für sein Handeln definitv angezeigt! Alles weitere muss ein Richter entscheiden, in wie weit dies unerlaubtes Entfernen vom Unfallort war oder in wie weit man diesen Unfall hätte merken können!

  • Moin,


    wollte natürlich jetzt nicht runtermachen und so. Hatte auch den Schaden nicht genau gekannt. Wollte nur allgemein nochmal in Erinnerung rufen dass es nicht immer volle Absicht ist. Wie es in diesem Fall ist kann jetzt nur Zeuge, Verursacher und Geschädigter beurteilen.


    /E volle Breitseite die Fahrerseite mitnehmen ist aber wenn der Verursacher nicht gerade blind und taub ist wirklich nicht unbemerkt machbar. Alter Schwede.


    Grüße :)

  • Hallo,


    zuerst einmal musst Du froh sein das es jemand gesehen hat, ging mir auch mal so, mir hat eine Dame den Spiegel abgefahren als ich das Auto noch keine 10 Tage hatte, ein Fußgänger hat es gesehen und die Polizei gerufen.


    Seit dieser Erfahrung werde ich auch jeden melden der irgendein anderes Auto beschädigt und sich dann davon macht.


    Zu Deiner Schadensabwicklung.


    Da es sich um Unfallflucht handelt wird von der Polizei automatisch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, Du musst keine weiteren Schritte einleiten.


    Zum Schaden: Der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung muss Deinen Schaden bezahlen. Du allein entscheidest wo Du den Schaden reparieren lässt.
    Einen eventuellen Wertverlußt (es heißt glaube ich merkantiler Minderwert) kann nur ein Gutachter feststellen, wenn Dir Dein Händler jedoch schriftlich bestätigen sollte, dass er, wenn er Dein Auto ankaufen würde, aufgrund des Schadens, z.B. 350,- € weniger bezahlen würde, dann wird sich der Gutachter höchstwahrscheinlich daran orientieren und die gegnerische Versicherung kann dies nicht mehr wegdiskutieren!
    Wenn Du Dir einen Anwalt nimmst, ist dies meines Wissens ein Teil Deines Schadens den die gegnerische Versicherung zu zahlen hat ebenso wie einen Mietwagen für die Zeit in der Dein Auto repariert wird sowie eine pauschale für Telefon etc.


    Sollte Dein Schaden aber eher ein Bagatellschaden von 300 bis 400 € sein, würde sich auch der merkantile Minderwert in sehr niedrigen Regionen bewegen. Wenn Du "Berechnung merkantiler Minderwert" im Internet suchst, wirst Du die eine oder andere Berechnungsformel finden mit der Du Dir selbst mal eine Berechnung machen kannst-


    Ich würde einfach kurz bei einem Anwalt oder Deinem Versicherungsmakler anrufen, die können Dir verbindlich sagen was Du wie zu tun hast um das gewünschte Ergebnis zu erzielen.


    Ich wünsche Dir viel Glück und möglichst wenig Stress.


    LG
    Andreas

  • Hey,


    so komme gerade von BMW, also die Reparaturkosten werden so zwischen 1900 und 2000€ liegen. Er meinte auch das es möglich ist den Wertverlust geltend zu machen, dazu wird aber wie schon hier angesprochen ein Gutachter benötigt. So jetzt fahre ich zu den Verursacher und werde das dem sagen. Soll ein Citroen gewesen sein, ich werd den ja gleich sehen.
    Also weder Polizei noch BMW konnte sich erklären wie das passiert ist, weil das Auto stand in Fahrtrichtung geparkt. jedoch war der Spiegel nach hinten geklappt, so als ob da jemand Geisterfahrer gemacht hat und da ist es sehr schwer zu glauben das sowas nicht bemerkt wurde.


    Gruß Boxter

  • Übergeb das ganze gleich einem Anwalt, dann hast du nicht die Rennerei am Hacken. Hatte auch mal einen größeren Schaden an ´nem Fahrzeug und der Anwalt hat alles geregelt. Hatte ich keinen Ärger und hab alles bezahlt bekommen. Nur so als Tip!

    Erst wenn der letzte Vergaser verschrottet, der letzte Unterbrecher verschmort und der letzte Gaszug gerissen ist, werdet Ihr merken, dass man Elektronik nicht reparieren kann.

  • Übergeb das ganze gleich einem Anwalt, dann hast du nicht die Rennerei am Hacken.


    :dito:


    Ich hatte vor etwa 2 Monaten das selbe, mit meinem Peugeot. Nur das die Fahrerin, die meinem Auto rein gefahren ist, selbst die Polizei informiert hatte.
    Jedenfalls hab ich mir von der Polizei ihre Daten geben lassen, und bin dann zum Peugeot Händler. Ab dort hatte ich nix mehr mit der Sache zu tun, außer mein Auto nach ein paar Tagen fertig repariert wieder abzuholen. (Schaden war sowas um die 2500,-€)
    Peugeot hat für mich alles geregelt und in die Wege geleitet. Die hatten Anwälte, Mietwagen und auch Wertverlust des Wagens erledigt (wurde direkt an Peugeot überwiesen, da es ein Leasingwagen ist).


    Eigentlich sollte so ein Service doch auch bei BMW möglich sein, wenn du den Wagen dort reparieren lässt. Immerhin verdienen die nen haufen Kohle damit. :meinung:

  • So, ich war vorhin bei der Firma die mir ans Auto gefahren ist, haben sich gleich entschuldigt, war ein Auszubildener der mir ans Auto gefahren ist. Hab mich dann entschieden das ich es bei BMW reparieren lasse, daraufhin haben die dann ihre Versicherung angerufen und den Unfall gemeldet.
    Was die Fahrerflucht angeht, hat die Polizei das der Staatsanwaltschaft gemeldet und die werden sich dann drum kümmern.
    Was kann ich jetzt noch machen, bis sich die Versicherung bei mir meldet? Kann ich schon zu BMW gehen und den das übergeben? Den Gutachter kann ich mir ja selbst aussuchen oder muss ich den nehmen die Versicherung schickt?


    Gruß Boxter