"Neue" Mindestbodenfreiheit in Österreich

  • jap danke hab eh alles eingetragen außer das m-paket was aber glaub ich wirklich nicht muss ist auch nicht in OÖ
    nein i bin jetzt mit ihm nie zusammen gekommen.... ich hatte urlaub und er ist nurmehr ganz selten da(glaub wohnt jetzt glaub ich bei der freundin)
    nur wie ich das meinem anderen freund sagte hat er gemeint stimmt ich hab auch nur eine Reifengröße eingetragen ....
    hab bei mir jetzt auch geschaut nur meine sommerreifen eingetragen in dem zusätzlichen schrieb , aber im zulassungschein stehen die schon is der dann für nix ?


    Stefan hat mittlerweile schon alles umtypisiet oder

  • So war jetzt für dich in der Garage draußen ;)


    Wenn du die Zulassung neu ausstellen hast lassen - stehen zwar alle originalen Rad/Reifen drin aber eben auch, dass die Anforderungen im Beiblatt eingehalten werden müssen.


    In diesem Beiblatt steht wortwörtlich:


    "Alle am Fahrzeug verwendeten Rad - Reifengrößen müssen mindestens dem Reifenabrollumfang und Reifenhablmesser des bei der Prüfung untersuchten und genehmigten Reifen entsprechen und die Bodenfreiheit von 110mm ist in jedem Fall einzuhalten."


    Auf Deutsch: Alles was kleiner ist als die Räder bei der Eintragung ist ILLEGAL.


    Interpretiere da aber grad raus das wenn ich bei der Eintragung 18 Zoll hatte nun ja die originale 19 Zoll Kombination fahren darf :D
    und ich hab mich extra schon andere Felgen bestellt weil ich dachte ich muss wieder eintragen :(


    ABER... ...da ich ja sowieso Spurplatten montieren wollte, hätte ich sowieso wieder zum Gutachter müssen, also alles kein Problem :thumbup:

  • Eingetragen hab ich sowohl 16 als auch 18 Zoll.


    Hat jemand vielleicht was schriftliches wo das mit den 9cm drin steht? Das könnte ich dem Meister dann mal zeigen...


    lg


    Du hast 16er eingetragen?? Mit der originalen Bereifung? Wäre sich bei mir nie ausgegangen die eingetragen zu bekommen!
    Naja, dann darfst du Sie fahren ;)


    Also um auch deinen Freundlichen zu überzeugen.


    Grundsätzlich ist das mit den 11cm festegleegt in der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung
    => Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV) Volltext: BGBl. II Nr. 101/2004


    Hier wird in Anlage 6 unter Punkt 5.1.3 der Wert von 11cm festgelegt. Das muss der Freundliche wissen.


    So weiters gab es nun die hier im Thread beschriebene Änderung. Herausgegeben am 11.März 2010 die Änderung der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung


    In dieser Änderungsverordnung steht unter Punkt 31, dass der in der PBStv Wert von 11cm auf 9cm geändert wurde.


    Das muss reichen ansonsten sag ihm, das er sich mal mit der Materie vertraut machen soll, wenn er schon als Meister arbeitet


    Grüße stefan

  • Achja im Übrigen gibt es Fahrzeuge die tiefer sein dürfen. Da die EU die Mindestbodenfreiheit von 9cm erlaubt, das österreichische Gesetz ist aber strenger und verlangt 11cm. Fahrzeugserien von Herstellern dürfen mit den 9cm ausgeliefert werden!