Unterbodenbeleuchtung ?!?!

  • @mutzenbacher


    Gebe Dir vollkommen Recht und stehe hinter Dir, dennoch
    es gibt/gab mindestens eine als Einstiegsbeleuchtung beschriebene Unterbodenbeleuchtung eiines Zurüsters mit Teilegutachten!
    Wenn ein "Kunde" - und mag es noch so ein "Kunde" sein - das hat, hat er Anspruch auf Anbauabnahme . . . . . .


    Alle ohne Teilegutachten haben auch keine Prüfzeichen und gehören in den Müll!


    MfG

  • Sehr gut geschrieben und damit kann hier auch geschlossen werden denke ich.
    Bekommt man eine Mängelkarte und beseitigt den Mangel kann man dieses kostenfrei beim Tüv sich bestätigen lassen und je nach kreuz der Mängelkarte aber auch bei einer Werkstatt.Kosten vielen hierfür früher keine an,ob sich das aber in den letzten Jahren geändert hat kann ich nicht sagen.
    Vor 10Jahren hat die Polizei aber auch noch nix gegen Unterbodenbeluchtung an geparkten Fahrzeugen unternommen.