Unterbodenbeleuchtung ?!?!

  • Zitat

    langsam aber sicher wollen die ersten den e90 verschandeln... bitte nicht... :meinung:


    Aber Auto ist schick

  • Hab mal eine "Unterbodenbeleuchtung" gesehen, die war als EInstiegsbeleuchtung beschrieben und auch so geschalten,
    Für das Teil gab es sogar ein Teilegutachten - bin damals fast vom Glauben abgefallen. ?(


    MfG

  • Na gut, wenns nur bei offenen Türen an ist sollte es auch weniger Probleme machen ;) dann finde ich es sogar praktisch, wie eben unsere Vorfelddbeleuchtung - Hat mir schon einige male nasse Füße erspart :D

    Gruß Hendric


    Bei Interesse am Umbau von Abgasanlagen => PN :thumbup:

  • Yeah-Golf3-Fast-Furiois-ATU-Tüning :thumbdown::thumbdown::thumbdown:


    Das ist seit Jahren out, peinlich hoch 10 und illegal noch dazu.... Wenn das im E90 einzug hällt, fahr ich freiwillig Bahn...

    Made in East Germany - the bitch


    Zum Gedenken an Robert Müller († 21.05.2009) - du warst ein großer Sportler und Mensch :traurig2:

  • Nein Felix, dann wird einfach die Fahrzeugklasse gewechselt :lol:



    Dann müssen wir nur hoffen das der neue Dreier schnell genug rauskommt.
    Zur Frage,die Teile sind im Bereich der STVO verboten und dürfen also nur auf einem zb abgesperrten Parkplatz genutz werden.Bei Treffen zb wäre dies legal.
    Wenn ihr während der fahrt damit erwischt werdet gibts sofort ne Anzeige und die Polizei kann Demontage vor Ort oder Stilllegung vordern.
    Ich finde sowas zwar auch übertrieben aber was die Aussenbeleuchtung angeht verstehen die keinen Spaß.


    Ich habe vor vielen Jahren Leuchtstoffröhren im e36 Fußraum gehabt die mit einem Türkontakt verbunden waren und noch seperat geschaltet werden konnten.
    Das ist zb noch legal da es nicht im Sichtbereich liegt.


    Vom Image den diese Unterbodenbeleuchtung bringt will ich garnicht reden.

  • Yeah-Golf3-Fast-Furiois-ATU-Tüning :thumbdown::thumbdown::thumbdown:


    Das ist seit Jahren out, peinlich hoch 10 und illegal noch dazu.... Wenn das im E90 einzug hällt, fahr ich freiwillig Bahn...


    Das sagt jemand der mit Abstand die hässlichsten Chromnfelgen auf´n E90 hat :D


    Meine Güte das Forum verliert so langsam sein Gesicht. Hier stellt jemand ne Frage mit der Hoffnung das man die ihm einfach beantwortet und ihm hilft. Und hier kommen zu 98% nur schwachsinnige Kommentare. Traurig!!!

  • Die erste Seite mit den Antworten kann man getrost rausnehmen. Auf eine ordentliche Frage sollten nicht zehn dumme Antworten kommen, die nichts mit der Frage zu tun haben.


    Zum Thema:


    Unterbodenbeleuchtung ist KOMPLETT unzulässig, egal ob eine Schaltung existiert, die die Leuchtmittel nur im Stand oder zu Showzwecken leuchten lässt. Alle an Kraftfahrzeugen zulässigen Leuchten etc. sind im § 49a StVZO abschließend aufgeführt. Unterbodenbeleuchtung sucht man dort vergeblich. Das ist der Hauptgrund für mich und meine Kollegen jedes Fahrzeug mit verbauter Unterbodenbeleuchtung aus dem Verkehr zu ziehen. Der Gesetzgeber wird daran auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts ändern. Gründe dafür wären zum einen das deutlich veränderte Signalbild eines Kraftfahrzeuges, das mit (höchstwahrscheinlich sogar farbiger) Unterbodenbeleuchtung fährt. Insbesondere bei regennasser Fahrbahn werden durch die Reflektionen andere verkehrsteilnehmer derart irritiert und abgelenkt, dass man derartige Beleuchtung nicht nachträglich in § 49a StVZO aufnehmen wird. Sollte jemand (wie früher) die unterbodenbeleuchtung mit Leuchtstoffröhren realisieren oder LEDs mit Plastikummantelung verwenden, so begründet sich das Verbot auch mit der undefinierbaren Splitterwirkung im Falle eines Unfalls.


    Wird jemand bei einer Kontrolle mit Unterbodenbeleuchtung angetroffen, variiert die Ahndung demnach je nach Einzelfall.


    Ist die Unterbodenbeleuchtung lediglich als flexibler LED-Schlauch verbaut und wurde wärend der Fahrt nicht in Betrieb genommen, so kriegt er (sofern der Kollege vor Ort Ahnung von der Thematik hat) ein Ordnungsgeld von 20,00 Euro sowie einen Mängelschein aufgedrückt. Das hört sich wenig an, jedoch wird auf dem Mängelschein vermerkt, dass die Beseitigung des Mangels durch einen Gutachter bestätig werden muss. Das kostet sicherlich etwas mehr als 20,00 Euro. Die Variante kommt auch lediglich dann in Betracht, wenn die oben erwähnte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden kann.


    Wurde die Unterbodenbeleuchtung während der Fahrt in Betrieb genommen oder ist die Beleuchtung wie oben erklärt derart verbaut, dass man von unbestimmter Splitterwirkung ausgehen muss, so werden 90,00 Euro und 3 Punkte fällig. Übrigens kommt auch hier der Mängelschein mit der Gutachtervermerk dazu.


    Es kommt also darauf an, wer dich kontrolliert und ob derjenige Ahnung von der Thematik hat.


    Jetzt könnten einige von euch zu Recht fragen: Ich habe bei meinem E90/91/92 etc. das Lichtpaket, bei dem unterhalb der Türgriffe LEDs verbaut sind, die die Umgebung beim Öffnen des Fahrzeugs beleuchten. Solche Leuchten finden sich auch nicht in § 49a StVZO. Diese sind natürlich trotzdem legal, da das Kraftfahrtbundesamt für Autohersteller im "Komplettpaket" im Rahmen der Gesamtbetriebserlaubnis aller serienmßiger Fahrzeuge solche Leuchten genehmigt.


    Ich hoffe, ich konnte helfen!